
Was kostet eine Hausverwaltung pro Wohnung und Monat?
Eine Hausverwaltung kostet 29,75 bis 47,60 Euro je Wohnung und Monat, brutto. Was im Preis steckt, was extra kostet und wie Sie Angebote vergleichen.
Ratgeber lesen
Die Ratgeber erklären, was eine Hausverwaltung kostet, was sie ohne Beschluss entscheiden darf und wie Sie sie wechseln. Dazu kommen Hausgeld, Jahresabrechnung, Eigentümerversammlung und das Wohnen bei Genossenschaften. Jeder Ratgeber nennt seine Quellen mit Datum.

Eine Hausverwaltung kostet 29,75 bis 47,60 Euro je Wohnung und Monat, brutto. Was im Preis steckt, was extra kostet und wie Sie Angebote vergleichen.
Ratgeber lesen

Die Eigentümerversammlung beschließt die Abberufung, der Vertrag endet spätestens nach 6 Monaten. Den Vertrag für Ihre eigene Wohnung kündigen Sie allein.
Ratgeber lesen

Der WEG-Verwalter führt aus, was die Eigentümer beschließen. Allein entscheidet er nur über Kleinigkeiten und Eilfälle. Amtszeit höchstens 5 Jahre.
Ratgeber lesen

Die Sondereigentumsverwaltung betreut Ihre einzelne Wohnung, die Verwaltung der Eigentümergemeinschaft das Haus. Aufgaben, Haftung, Erlaubnis und Fristen.
Ratgeber lesen

Woraus das Hausgeld besteht, wo Ihr Betrag steht, welche Verteilungsschlüssel es gibt und wann die Eigentümer den Schlüssel ändern dürfen.
Ratgeber lesen

Einladung mindestens 3 Wochen vorher, Beschluss mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen, Vollmacht per E-Mail: so läuft die Eigentümerversammlung ab.
Ratgeber lesen

Diese Nachweise, Vertragspunkte und Beschlussschritte prüfen Eigentümer, bevor sie über das Angebot einer WEG-Verwaltung abstimmen.
Ratgeber lesen

So läuft ein Verwalterwechsel ab: 6 Schritte von der Tagesordnung bis zur Übergabe, wann der Vertrag endet und wer die Jahresabrechnung erstellt.
Ratgeber lesen

Die Verwaltung schweigt, rechnet nicht ab oder setzt Beschlüsse nicht um? Fünf Schritte, und die Mehrheit kann den Verwalter jederzeit abberufen.
Ratgeber lesen

Jeder Eigentümer darf Verträge, Kontoauszüge und Belege einsehen, ohne Grund. Kopien zahlen Sie selbst. So setzen Sie die Einsicht bei einer Absage durch.
Ratgeber lesen

Ja, eine kleine Eigentümergemeinschaft darf sich selbst verwalten. Wer sie vertritt, welche Aufgaben anfallen und wann ein Zertifikat verlangt werden kann.
Ratgeber lesen

1 Monat Zeit für die Klage beim Amtsgericht, 2 Monate für die Begründung: so fechten Sie einen Beschluss an, was das kostet und wann er nichtig ist.
Ratgeber lesen

Umlaufbeschluss nur mit Zustimmung aller Eigentümer, rein virtuelle Versammlung ab drei Vierteln der Stimmen: so treffen Sie Beschlüsse ohne Versammlung.
Ratgeber lesen

Wallbox, barrierefreier Umbau, Einbruchschutz, Glasfaser, Steckersolargerät: Auf diese 5 Umbauten haben Sie Anspruch. Die Kosten tragen Sie allein.
Ratgeber lesen

Reparaturen an Dach, Fassade oder Aufzug beschließt die einfache Mehrheit, alle zahlen nach Anteil. Bei Umbauten zahlen alle nur mit über 2/3 der Stimmen.
Ratgeber lesen

Seit dem 29. Juli 2026 entfällt die 65-Prozent-Pflicht. Die Eigentümer beschließen den Heizungstausch mit einfacher Mehrheit und zahlen meist nach Anteil.
Ratgeber lesen

So prüfen Sie die Jahresabrechnung Ihrer Eigentümergemeinschaft, wissen, worüber abgestimmt wird, und halten die Klagefrist von 1 Monat ein.
Ratgeber lesen

Das Gesetz nennt keine Mindesthöhe für die Instandhaltungsrücklage. So beurteilen Sie sie, wann eine Sonderumlage kommt und wer beim Verkauf zahlt.
Ratgeber lesen

Zahlt ein Eigentümer kein Hausgeld, klagt die Gemeinschaft. In der Zwangsversteigerung geht sie der Bank vor, bis zu 5 Prozent des Verkehrswerts.
Ratgeber lesen

Gegenüber der Gemeinschaft zahlt, wer bei Fälligkeit im Grundbuch steht. Die Rücklage bleibt im Haus, alte Rückstände trägt der Verkäufer.
Ratgeber lesen

Die Mietverwaltung übernimmt Miete, Abrechnung, Handwerker und Mieterwechsel. Durchschnitt 2025: 30,19 Euro je Wohnung und Monat, nicht umlegbar.
Ratgeber lesen

Vermieter dürfen 17 Kostengruppen umlegen, wenn der Mietvertrag es vorsieht. Die Abrechnung muss 12 Monate nach Ende des Abrechnungsjahres ankommen.
Ratgeber lesen

Wasser, Müll, Hausmeister, Versicherung und Heizung aus dem Hausgeld dürfen Sie umlegen. Verwaltung, Reparaturen und Rücklage bleiben bei Ihnen.
Ratgeber lesen

Der Mieter kündigt mit 3 Monaten Frist. Danach folgen Übergabe mit Protokoll, Kautionsabrechnung und Neuvermietung. Alle Fristen im Überblick.
Ratgeber lesen

Dem Mieter gegenüber ist der Vermieter zuständig, auch bei Mängeln am Haus. Je nach Mangel darf der Mieter die Miete um 0 bis 100 Prozent mindern.
Ratgeber lesen

Bei Genossenschaft und Wohnungsbaugesellschaft verwaltet der Vermieter selbst. Wer Ihr Ansprechpartner ist und welche Rechte Sie haben.
Ratgeber lesen

Sie werden Mitglied, zahlen Anteile und bewerben sich. Bei der Freien Scholle in Berlin warten Sie auf drei Zimmer mindestens 15 Jahre.
Ratgeber lesen

Genossenschaftsanteile für eine Wohnung kosten zusammen etwa 500 bis 3.000 Euro. Was sie einbringen, wann das Geld zurückkommt und was Sie riskieren.
Ratgeber lesen

Die Genossenschaft darf die Nutzungsgebühr nur nach Mietrecht erhöhen: bis zur ortsüblichen Miete und um höchstens 20 Prozent in 3 Jahren.
Ratgeber lesen

Jedes Mitglied hat 1 Stimme, darf reden und Anträge stellen. Mit 10 Prozent der Mitglieder erzwingen Sie eine Versammlung. So gehen Sie bei Ärger vor.
Ratgeber lesen

Sozialwohnungen gibt es nur mit Wohnberechtigungsschein vom Wohnungsamt. So läuft die Bewerbung, welche Einkommensgrenzen gelten und wie ausgewählt wird.
Ratgeber lesen