Hausverwaltungen

Ratgeber

Wie läuft eine Eigentümerversammlung ab?

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Der Verwalter lädt alle Eigentümer schriftlich oder per E-Mail ein, mindestens 3 Wochen vor dem Termin und mit Tagesordnung. In der Versammlung entscheidet die Mehrheit der abgegebenen Stimmen, meist eine Stimme je Eigentümer, ganz gleich, wie viele erscheinen. Ein verkündeter Beschluss ist sofort gültig und bleibt es, bis ein Gericht ihn aufhebt.

Einladung vor dem Termin
mindestens 3 Wochen
§ 24 Absatz 4 WEG, Stand 1. Dezember 2020
Eigentümer, die eine Versammlung verlangen
mehr als ein Viertel
§ 24 Absatz 2 WEG, Stand 1. Dezember 2020
Frist für eine Klage gegen Beschlüsse
1 Monat
§ 45 WEG, Stand 1. Dezember 2020
Ein leerer Versammlungsraum mit Stuhlreihen, vorne ein Tisch mit Wassergläsern und einer Mappe.
In der jährlichen Versammlung stimmen die Eigentümer über ihr Haus ab. Bild: KI generiert.

Wer lädt zur Versammlung ein, und mit welcher Frist?

Einladen muss der Verwalter, und zwar mindestens einmal im Jahr. So schreibt es das Wohnungseigentumsgesetz vor, kurz WEG. Die Einladung geht schriftlich oder per E-Mail an jeden Eigentümer und enthält die Tagesordnung. Nach dem Gesetz soll sie mindestens 3 Wochen vor dem Termin bei Ihnen ankommen, nur in besonders dringenden Fällen darf die Frist kürzer sein.

In die Tagesordnung gehören alle Themen, über die abgestimmt werden soll. Das Gesetz verlangt, dass jedes Thema in der Einladung benannt ist. Fehlt es dort, können Sie einen Beschluss dazu anfechten.

Lädt der Verwalter nicht ein, können mehr als ein Viertel der Eigentümer eine Versammlung verlangen. Sie schreiben dem Verwalter, schriftlich oder per E-Mail, wofür und warum. Fehlt der Verwalter oder weigert er sich ohne guten Grund, dürfen auch der Vorsitzende des Verwaltungsbeirats oder ein per Beschluss ermächtigter Eigentümer einladen. Der Verwaltungsbeirat besteht aus Eigentümern, die den Verwalter unterstützen und zum Beispiel die Abrechnung des Verwalters prüfen.

Wie viele Stimmen braucht ein Beschluss?

Bei den meisten Beschlüssen entscheidet die Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Meist hat jeder Eigentümer genau eine Stimme, unabhängig von der Größe seiner Wohnung. Gehört eine Wohnung mehreren Personen, etwa einem Ehepaar, haben sie zusammen nur eine Stimme, die sie einheitlich abgeben. Ihre Gemeinschaftsordnung, also die Regeln Ihrer Eigentümergemeinschaft, kann etwas anderes vorsehen. Lesen Sie dort nach, ob zum Beispiel nach Wohnungsgröße abgestimmt wird.

Ein Beispiel: 10 Eigentümer haben je eine Stimme, und 6 kommen zur Versammlung. Bei einer Abstimmung sind 3 dafür, 2 dagegen und 1 enthält sich. Der Antrag ist angenommen, weil 3 Ja-Stimmen mehr sind als 2 Nein-Stimmen. Die Enthaltung zählt nicht mit. Manche Gemeinschaftsordnungen werten eine Enthaltung allerdings als Nein.

Eine Mindestzahl an Anwesenden gibt es seit dem 1. Dezember 2020 nicht mehr: Die Versammlung ist immer beschlussfähig, auch wenn nur wenige Eigentümer kommen. Wer fehlt, überlässt die Entscheidung den anderen. Nicht mitstimmen dürfen Sie, wenn es um ein Geschäft der Gemeinschaft mit Ihnen selbst geht, etwa einen Auftrag an Ihre Firma, oder um einen Rechtsstreit gegen Sie.

Die meisten Themen entscheidet die einfache Mehrheit. Höher liegt die Hürde bei der rein virtuellen Versammlung, für die mindestens drei Viertel der abgegebenen Stimmen nötig sind, und beim Beschluss ohne Versammlung, dem alle Eigentümer zustimmen müssen. Eine Versammlung erzwingen können mehr als ein Viertel der Eigentümer.

Wie viele Zustimmungen welcher Beschluss verlangt
Worum es gehtWas nötig ist
Normaler Beschluss, zum Beispiel einen Verwalter wählenMehrheit der abgegebenen Stimmen
Online-Zuschaltung zur Versammlung erlaubenMehrheit der abgegebenen Stimmen
Rein virtuelle Versammlung erlaubenmindestens drei Viertel der abgegebenen Stimmen
Beschluss ohne Versammlungalle Eigentümer, oder die Mehrheit, wenn die Eigentümer das vorher für genau diesen Punkt beschlossen haben
Versammlung verlangenmehr als ein Viertel der Eigentümer

Wie stimme ich per Vollmacht ab?

Sie müssen nicht selbst kommen. Eine andere Person kann an Ihrer Stelle abstimmen, wenn Sie ihr eine Vollmacht geben. Die Vollmacht muss schriftlich oder per E-Mail vorliegen, damit die anderen Eigentümer sie nachprüfen können. Eine Unterschrift im Original brauchen Sie nicht. Ihre Gemeinschaftsordnung kann aber einschränken, wer Sie vertreten darf.

  1. Lesen Sie in der Gemeinschaftsordnung nach, wer Sie vertreten darf.
  2. Schreiben Sie die Vollmacht mit Ihrem Namen, Ihrer Wohnung, dem Namen Ihres Vertreters und dem Termin der Versammlung. Wenn Sie möchten, legen Sie fest, wie Ihr Vertreter abstimmen soll.
  3. Schicken Sie die Vollmacht per E-Mail oder Brief an Ihren Vertreter.
  4. Ihr Vertreter bringt sie zur Versammlung mit, damit jeder sie nachprüfen kann.

Der Ablauf der Eigentümerversammlung in 6 Schritten

Jeder Eigentümer darf an der Versammlung teilnehmen. Die Leitung hat der Verwalter, sofern die Eigentümer nichts anderes beschließen.

Von der Einladung bis zur Beschluss-Sammlung
  1. Einladung

    Der Verwalter verschickt die Einladung mit der Tagesordnung, mindestens 3 Wochen vor dem Termin.

  2. Eröffnung

    Der Verwalter leitet die Versammlung, wenn die Eigentümer keinen anderen Leiter bestimmen.

  3. Aussprache und Abstimmung

    Zu jedem Punkt der Tagesordnung wird beraten und abgestimmt. Die Mehrheit der abgegebenen Stimmen entscheidet.

  4. Verkündung

    Der Leiter der Versammlung, meist der Verwalter, verkündet das Ergebnis jeder Abstimmung.

  5. Protokoll

    Über die Beschlüsse wird unverzüglich eine Niederschrift angefertigt. Unterschrieben wird sie vom Leiter, von einem Eigentümer und, falls es einen Verwaltungsbeirat gibt, von dessen Vorsitzendem. Abwesende Eigentümer bekommen sie in der Regel vom Verwalter zugeschickt.

  6. Beschluss-Sammlung

    Der Verwalter trägt den Wortlaut jedes Beschlusses mit Ort und Datum in die Beschluss-Sammlung ein, eine fortlaufende Liste aller Beschlüsse. Jeder Eigentümer darf sie einsehen.

Ab wann gilt ein Beschluss der Eigentümerversammlung?

Ein Beschluss ist gültig, sobald die Versammlung ihn gefasst hat und das Ergebnis verkündet ist. Er bleibt gültig, bis ein Gericht ihn für ungültig erklärt und dieses Urteil endgültig ist. Auch wenn Sie gegen einen Beschluss klagen, gilt er in der Zwischenzeit weiter.

Für eine Klage gegen einen Beschluss haben Sie 1 Monat Zeit. Die Frist läuft ab der Versammlung, nicht erst ab dem Protokoll. Verpassen Sie sie, prüft ein Gericht nur noch, ob der Beschluss nichtig ist. So hat es der Bundesgerichtshof 2024 entschieden. Ein fehlerhafter Beschluss bleibt dann gültig.

Nichtig, also von Anfang an unwirksam, ist ein Beschluss nur bei schweren Fehlern. Ein Fehler bei der Einladung genügt dafür in der Regel nicht. Einen fehlerhaften Beschluss können Sie stattdessen innerhalb von 1 Monat anfechten.

Darf ich online an der Eigentümerversammlung teilnehmen?

Ja, wenn die Eigentümer das mehrheitlich erlaubt haben. Dann können Sie sich zuschalten, statt vor Ort zu sein. Der Verwalter muss die Online-Teilnahme nicht von sich aus anbieten und auch nicht in der Einladung erwähnen. Wer online teilnehmen möchte, muss das ausdrücklich verlangen. So hat es der Bundesgerichtshof 2024 entschieden.

Eine Versammlung, zu der niemand mehr an einen Ort kommt, ist eine eigene Form mit strengeren Regeln. Sie ist nur erlaubt, wenn mindestens drei Viertel der abgegebenen Stimmen sie beschließen. Auch ein Umlaufbeschluss ohne Versammlung folgt eigenen Regeln.

Häufige Fragen

Muss ich zur Eigentümerversammlung persönlich kommen?

Nein, Sie müssen zur Eigentümerversammlung nicht persönlich kommen. Sie können jemanden mit einer Vollmacht schicken, die schriftlich oder per E-Mail vorliegt. Bleiben Sie ohne Vertretung fern, entscheiden die Anwesenden trotzdem, denn die Versammlung ist immer beschlussfähig.

Wie viele Eigentümer müssen bei einer Eigentümerversammlung anwesend sein?

Für eine Eigentümerversammlung gibt es keine Mindestzahl an Anwesenden. Sie ist seit dem 1. Dezember 2020 immer beschlussfähig, egal wie viele Eigentümer kommen oder vertreten sind. Für einen Beschluss genügt die Mehrheit der abgegebenen Stimmen.

Wie viele Wochen vor der Eigentümerversammlung muss die Einladung ankommen?

Die Einladung zur Eigentümerversammlung soll mindestens 3 Wochen vor dem Termin ankommen. Nur bei besonderer Dringlichkeit darf die Frist kürzer sein. Sie geht schriftlich oder per E-Mail an jeden Eigentümer und enthält die Tagesordnung.

Zählen Enthaltungen bei einer Abstimmung der Eigentümerversammlung mit?

Nein, in der Regel zählen Enthaltungen nicht mit. Entscheidend ist, ob es mehr Ja- als Nein-Stimmen gibt. Etwas anderes gilt, wenn die Gemeinschaftsordnung eine Enthaltung ausdrücklich als Nein wertet.

Gilt ein Beschluss der Eigentümerversammlung weiter, wenn ich ihn anfechte?

Ja, der Beschluss gilt zunächst weiter. Er verliert seine Wirkung erst, wenn ein Gericht ihn für ungültig erklärt und das Urteil endgültig ist. Die Klage müssen Sie innerhalb von 1 Monat nach der Versammlung erheben.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. Wohnungseigentumsgesetz, § 23 Wohnungseigentümerversammlung, Bundesministerium der Justiz, Gesetze im Internet,
  2. Wohnungseigentumsgesetz, § 24 Einberufung, Vorsitz, Niederschrift, Bundesministerium der Justiz, Gesetze im Internet,
  3. Wohnungseigentumsgesetz, § 25 Beschlussfassung, Bundesministerium der Justiz, Gesetze im Internet,
  4. Wohnungseigentumsgesetz, § 45 Fristen der Anfechtungsklage, Bundesministerium der Justiz, Gesetze im Internet,
  5. Wohnungseigentumsrecht: Häufig gestellte Fragen zur WEG-Reform, Abschnitt B Eigentümerversammlung, Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz,
  6. Enthaltung bei Abstimmung in der Eigentümerversammlung (Blankenstein, Münstermann-Schlichtmann), Haufe Gruppe,
  7. Bundesgerichtshof, Urteil vom 8. März 2024, V ZR 80/23, zu Einladungsmängeln und Nichtigkeit (Pressemitteilung Nr. 054/2024), Bundesgerichtshof, Pressestelle,
  8. Bundesgerichtshof, Urteil vom 20. September 2024, V ZR 123/23, zur Online-Teilnahme an der Präsenzversammlung, Haufe Gruppe,

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Stand dieser Angaben: 26. September 2026.