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Ratgeber

Was eine Mietverwaltung für Vermieter leistet und kostet

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Eine Mietverwaltung kostet im Durchschnitt 30,19 Euro je Wohnung und Monat und übernimmt dafür Mieteinzug, Betriebskostenabrechnung, Handwerker und Mieterwechsel. Das Honorar dürfen Sie nicht auf den Mieter umlegen. Ob sich das rechnet, hängt davon ab, wie viel Zeit Sie selbst für Ihre Mieter haben und wie sicher Sie im Mietrecht sind.

Honorar je Wohnung und Monat
30,19 Euro
VDIV Deutschland, Branchenbarometer 2026, Durchschnitt 2025 in der Mietverwaltung, Stand 19. August 2026
Honorar, das Mieter mittragen
0 Prozent
Betriebskostenverordnung, § 1 Absatz 2 Nummer 1, Stand 16. Oktober 2023
Mindestversicherung je Versicherungsfall
500.000 Euro
Makler- und Bauträgerverordnung, § 15 Absatz 2, Stand 28. Juli 2026
Ein heller, aufgeräumter Wohnraum mit Sofa, Pflanze und großem Fenster, bereit für neue Mieter.
Eine Mietverwaltung kümmert sich um Mieter, Abrechnung und Reparaturen. Bild: KI generiert.

Was übernimmt eine Mietverwaltung für Sie?

Eine Mietverwaltung betreut Ihre vermietete Wohnung in Ihrem Auftrag, handelt dabei als Ihre Stellvertreterin und vertritt Sie gegenüber dem Mieter. Sie bleiben Eigentümer und Vermieter.

Damit ist sie etwas anderes als die Verwaltung Ihrer Eigentümergemeinschaft. Diese kümmert sich um das Gemeinschaftseigentum, also um das Grundstück und die Teile des Hauses, die allen Eigentümern gehören. Für Ihren Mieter ist sie nicht zuständig. Manche Anbieter nennen die Mietverwaltung auch Sondereigentumsverwaltung, weil Ihre Wohnung Ihr Sondereigentum ist, also der Teil des Hauses, der Ihnen allein gehört.

Welche Aufgaben die Verwaltung genau übernimmt, legt der Vertrag fest. Nach Angabe des Verbands der Immobilienverwalter werden die Aufgaben bei der Mietverwaltung ausschließlich im Vertrag benannt. Üblich sind vier Bereiche.

Die üblichen Aufgaben einer Mietverwaltung in vier Bereichen. Welche davon Ihre Verwaltung übernimmt, steht in Ihrem Vertrag.
BereichDas erledigt die Verwaltung
GeldSie überwacht die monatliche Miete, bearbeitet Lastschriften und Mahnungen, prüft Rechnungen und erstellt die Heiz- und Betriebskostenabrechnung für die Mieter.
Haus und TechnikSie liest Verbrauchswerte ab, vergibt Reparaturen an Handwerker und überwacht sie, meldet Schäden der Versicherung und sorgt für Wartung, Brandschutz und Prüfungen.
MietvertragSie schließt Mietverträge ab und kündigt sie, nimmt die Wohnung ab und übergibt sie, erklärt Mieterhöhungen und bearbeitet Mietminderungen.
KontaktSie wählt Mieter aus, beantwortet Post und Beschwerden, verhandelt mit Behörden und nimmt Termine wahr.

Was bleibt bei Ihnen als Vermieter?

Vier Dinge bleiben bei Ihnen, auch wenn Sie eine Mietverwaltung beauftragen.

  • Der Mietvertrag besteht weiter zwischen Ihnen und Ihrem Mieter. Die Verwaltung handelt nur in Ihrem Namen.
  • Sie zahlen Reparaturen und die Verwaltung selbst. Beides zählt nicht zu den Betriebskosten.
  • Sie legen in Vertrag und Vollmacht fest, was die Verwaltung ohne Rückfrage tun darf, etwa bis zu welchem Betrag sie Handwerker beauftragt.
  • Sie prüfen, ob die Verwaltung Fristen einhält, zum Beispiel bei der Betriebskostenabrechnung.

Auch die Kosten bleiben bei Ihnen. Welche Betriebskosten Sie auf den Mieter umlegen dürfen, regelt das Gesetz in 17 Gruppen. Reparaturen und die Verwaltung selbst gehören nicht dazu.

Was kostet eine Mietverwaltung?

Im Durchschnitt kostete eine Mietverwaltung 2025 nach Angaben des Verbands der Immobilienverwalter 30,19 Euro je Wohnung und Monat. Das waren 3,4 Prozent mehr als im Jahr davor. Auf ein Jahr gerechnet sind das 362,28 Euro für eine Wohnung, 1.086,84 Euro für drei Wohnungen und 1.811,40 Euro für fünf Wohnungen.

Durchschnittliches Honorar von 30,19 Euro je Wohnung und Monat, hochgerechnet auf mehrere Wohnungen. Ihr Angebot kann davon abweichen.
Zahl der WohnungenHonorar im MonatHonorar im Jahr
1 Wohnung30,19 Euro362,28 Euro
2 Wohnungen60,38 Euro724,56 Euro
3 Wohnungen90,57 Euro1.086,84 Euro
5 Wohnungen150,95 Euro1.811,40 Euro

Die Zahl stammt aus einer jährlichen Umfrage unter Verwaltungen. In der frei zugänglichen Zusammenfassung nennt der Verband nicht, ob der Betrag netto oder brutto ist. Verlangen Sie deshalb im Angebot immer den Bruttobetrag.

Ob Sonderleistungen extra kosten, etwa eine Neuvermietung oder eine größere Reparatur, steht im Vertrag. Lassen Sie sich diese Leistungen mit Preis auflisten, bevor Sie unterschreiben.

Wann rechnet sich eine Mietverwaltung für Sie?

Eine feste Mindestzahl an Wohnungen gibt es nicht. Entscheidend ist, was Ihre Zeit wert ist. Stellen Sie das Honorar von durchschnittlich 362,28 Euro im Jahr je Wohnung den Stunden gegenüber, die Sie sonst für Mieter, Handwerker und Abrechnung aufbringen.

Dazu kommt das Risiko von Fehlern. Schicken Sie die Betriebskostenabrechnung später als 12 Monate nach Ende des Abrechnungsjahres, können Sie keine Nachzahlung mehr verlangen. Eine Verwaltung, die Fristen im Griff hat, schützt Sie davor.

Rechnet sich eine Mietverwaltung für Sie?

Können Sie sich bei Mängeln und Mieterwechsel selbst innerhalb weniger Tage kümmern?

Ja

Kennen Sie die Fristen für Betriebskostenabrechnung und Kaution und halten Sie sie ein?

Ja

Sie kommen wahrscheinlich allein zurecht. Prüfen Sie die Entscheidung neu, wenn Sie weitere Wohnungen kaufen oder weit wegziehen.

Nein

Fragen Sie nach einer Teilverwaltung, bei der Sie nur die Abrechnung abgeben. Ob eine Verwaltung das einzeln anbietet, steht in ihrem Angebot.

Nein

Dann spricht viel für eine Mietverwaltung. Holen Sie Angebote ein und rechnen Sie das Honorar gegen Ihre eigene Zeit.

Beachten Sie auch den Markt. Nach der Umfrage des Verbands planen 31,0 Prozent der Verwaltungen, kleinere Objekte abzugeben, und 21,0 Prozent wollen künftig nur Objekte ab einer Mindestgröße annehmen. Fragen Sie deshalb früh an, damit Ihnen Zeit für Alternativen bleibt.

Was gehört in Vollmacht und Vertrag?

Eine Vollmacht ist Ihre Erlaubnis, in Ihrem Namen zu handeln. Der Vertrag legt die Aufgaben fest, die Vollmacht regelt, was die Verwaltung dabei allein unterschreiben darf. Lesen Sie beides genau, bevor Sie zustimmen. Im Vertrag sollte Folgendes stehen.

  • Jede Aufgabe, die Sie abgeben wollen, einzeln aufgeführt.
  • Das Honorar mit klarer Bezugsgröße, zum Beispiel Euro je Wohnung und Monat, und der Hinweis, ob es netto oder brutto gilt.
  • Eine Preisliste für Sonderleistungen wie Neuvermietung oder größere Reparaturen.
  • Die Grenzen der Vollmacht: Was darf die Verwaltung allein entscheiden, was nur nach Rückfrage bei Ihnen?
  • Das Konto für die Kaution. Das Gesetz verlangt, dass der Vermieter sie getrennt von seinem Vermögen anlegt.
  • Laufzeit und Kündigungsfrist des Vertrags.

Wer für andere Vermieter Wohnungen verwaltet, braucht eine Erlaubnis der zuständigen Behörde. Dazu gehören eine Berufshaftpflichtversicherung mit mindestens 500.000 Euro je Versicherungsfall und 20 Stunden Weiterbildung in 3 Jahren. Lassen Sie sich Erlaubnis und Versicherungsnachweis zeigen.

Wie finden Sie eine passende Mietverwaltung?

In fünf Schritten zur Mietverwaltung
  1. Aufgaben festlegen

    Entscheiden Sie, welche der vier Bereiche Sie abgeben wollen: Geld, Haus und Technik, Mietvertrag oder Kontakt.

  2. Angebote einholen

    Fragen Sie bei zwei oder drei Verwaltungen an. Nennen Sie Zahl, Lage und Miete Ihrer Wohnungen.

  3. Nachweise prüfen

    Lassen Sie sich Erlaubnis und Versicherungsnachweis zeigen.

  4. Angebote vergleichbar machen

    Rechnen Sie jedes Angebot auf Euro je Wohnung und Monat um, und zwar brutto.

  5. Vertrag und Vollmacht lesen

    Prüfen Sie Aufgaben, Sonderleistungen, Vollmacht und Kündigungsfrist, bevor Sie unterschreiben.

Fragen Sie im Gespräch auch, wie die Verwaltung einen Mieterwechsel abwickelt. Daran zeigt sich, wie sorgfältig sie mit Übergabe, Kaution und Fristen umgeht.

Häufige Fragen

Was kostet eine Mietverwaltung im Durchschnitt?

Eine Mietverwaltung kostet im Durchschnitt 30,19 Euro je Wohnung und Monat. Diesen Wert nennt der Verband der Immobilienverwalter für das Jahr 2025. In der frei zugänglichen Zusammenfassung steht nicht, ob der Betrag netto oder brutto gilt. Fragen Sie deshalb im Angebot nach dem Bruttobetrag.

Darf ich das Honorar der Mietverwaltung auf den Mieter umlegen?

Nein, das Honorar einer Mietverwaltung dürfen Sie nicht auf den Mieter umlegen. Die Kosten der Verwaltung gehören nicht zu den Betriebskosten. Sie zahlen das Honorar aus der Miete, die Sie erhalten.

Übernimmt die Verwaltung meiner Eigentümergemeinschaft auch die Betreuung meines Mieters?

Nein, die Verwaltung der Eigentümergemeinschaft kümmert sich nur um das Gemeinschaftseigentum, also um die Teile des Hauses, die allen Eigentümern gehören. Für Ihren Mieter brauchen Sie eine eigene Mietverwaltung, die manche Anbieter Sondereigentumsverwaltung nennen. Sie beauftragen sie selbst und schließen mit ihr einen eigenen Vertrag.

Braucht eine Mietverwaltung eine Erlaubnis?

Ja, wer für Dritte Mietverhältnisse über Wohnräume verwaltet, braucht eine Erlaubnis der zuständigen Behörde. Dazu kommen eine Berufshaftpflichtversicherung mit mindestens 500.000 Euro je Versicherungsfall und 20 Stunden Weiterbildung in 3 Jahren. Lassen Sie sich die Nachweise vor der Beauftragung zeigen.

Ab wie vielen Wohnungen rechnet sich das Honorar einer Mietverwaltung?

Für das Honorar einer Mietverwaltung gibt es keine feste Mindestzahl an Wohnungen. Eine Wohnung kostet im Durchschnitt 362,28 Euro im Jahr, und dagegen rechnen Sie Ihre eigene Zeit. Manche Verwaltungen nehmen nur Objekte ab einer Mindestgröße an. Nach der Umfrage des Verbands wollen 21,0 Prozent der Verwaltungen künftig so vorgehen.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. VDIV-Branchenbarometer 2026: Immobilienverwaltungen zunehmend überlastet, Pressemitteilung vom 19. August 2026, Verband der Immobilienverwalter Deutschland e. V. (VDIV), veröffentlicht über verbaende.com,
  2. Die Aufgaben eines Miet-Verwalters, Verband der Immobilienverwalter Deutschland e. V. (VDIV),
  3. Gewerbeordnung, § 34c Absatz 1 Satz 1 Nummer 4, Absatz 2 Nummer 3 und Absatz 2a, Bundesministerium der Justiz, Gesetze im Internet,
  4. Makler- und Bauträgerverordnung, § 15 Umfang der Versicherung, Bundesministerium der Justiz, Gesetze im Internet,
  5. Betriebskostenverordnung, § 1 Absatz 2 Nummer 1, Bundesministerium der Justiz, Gesetze im Internet,
  6. Bürgerliches Gesetzbuch, § 174 Einseitiges Rechtsgeschäft eines Bevollmächtigten, Bundesministerium der Justiz, Gesetze im Internet,
  7. Bürgerliches Gesetzbuch, § 551 Begrenzung und Anlage von Mietsicherheiten, Bundesministerium der Justiz, Gesetze im Internet,
  8. Bürgerliches Gesetzbuch, § 556 Vereinbarungen über Betriebskosten, Bundesministerium der Justiz, Gesetze im Internet,

Einsatz von Sprachmodellen

Eine KI hat die wiederkehrenden Sätze auf den Seiten formuliert, die Ratgeber und das Glossar mitgeschrieben, Quellen gesucht und die Bilder erzeugt. Die Texte werden vor der Veröffentlichung gelesen. Name, Adresse und Kontaktdaten der Hausverwaltungen stammen dagegen unverändert aus OpenStreetMap. Sie verarbeitet ein festes Programm und keine KI.

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Stand dieser Angaben: 26. September 2026.