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Ratgeber

So bekommen Sie eine Genossenschaftswohnung

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Sie bekommen eine Genossenschaftswohnung, indem Sie Mitglied werden, Anteile zahlen und sich bewerben. Bei manchen Genossenschaften geschieht das in dieser Reihenfolge, bei anderen erst mit der Wohnungszusage. Einen Rechtsanspruch auf eine Wohnung gibt es nicht. Bei der Freien Scholle in Berlin warten Sie auf drei Zimmer mindestens 15 Jahre.

Mindestwartezeit Dreizimmerwohnung, Freie Scholle
15 Jahre
Freie Scholle zu Berlin, Wartezeiten bei der Wohnungsvergabe, Stand 1. Juli 2025
Anteile für eine Wohnung insgesamt
500 bis 3.000 Euro
GdW, Fragen und Antworten zu Wohnungsgenossenschaften, Frage 7, Stand 26. September 2024
Mindestwartezeit geförderte Ein- bis Zweizimmerwohnung
2 Jahre
Freie Scholle zu Berlin, Wartezeiten bei der Wohnungsvergabe, Stand 1. Juli 2025
Balkone mit Blumen an einem Wohnhaus, gesehen vom Innenhof aus.
Für eine Genossenschaftswohnung werden Sie Mitglied, und je nach Genossenschaft müssen Sie warten. Bild: KI generiert.

Wie werden Sie Mitglied einer Wohnungsgenossenschaft?

Mitglied werden Sie mit einer Beitrittserklärung, die Sie schriftlich oder per E-Mail abgeben. Sie darf keine Bedingung enthalten. Die Genossenschaft muss Ihnen vorher die aktuelle Satzung geben, also die Regeln, nach denen sie arbeitet. Die Satzung darf verlangen, dass Sie die Erklärung eigenhändig unterschreiben.

  1. Satzung anfordern und lesen. Achten Sie auf die Abschnitte zu Anteilen, Kündigung und Haftung.
  2. Beitrittserklärung abgeben. Sie muss die Einzahlungen nennen, zu denen Sie sich verpflichten, und eine mögliche Pflicht zum Nachzahlen in der Insolvenz ausdrücklich zeigen.
  3. Auf die Zulassung warten. Die Genossenschaft entscheidet über Ihren Beitritt. Sie trägt Sie dann in die Mitgliederliste ein und benachrichtigt Sie. Lehnt sie ab, muss sie das unverzüglich mitteilen.
  4. Anteile einzahlen. Wie viele Anteile Pflicht sind, bestimmt die Satzung, und sie darf mehrere verlangen.
  5. Sich für eine Wohnung bewerben. Wie das geht, regelt jede Genossenschaft selbst, etwa über ein Mitgliederportal.

Werden Sie Mitglied vor oder nach der Wohnungszusage?

Das regelt jede Genossenschaft für sich. Die einen nehmen Sie sofort auf, und Ihre Mitgliedschaft zählt dann bei der Vergabe mit. Die anderen machen Sie erst zum Mitglied, wenn sie Ihnen eine Wohnung anbieten.

So verbinden vier Genossenschaften Mitgliedschaft und Bewerbung, nach ihren eigenen Angaben.
GenossenschaftSo läuft die Bewerbung
Freie Scholle, BerlinMitglied werden Sie vor der Bewerbung. Wohnungsangebote gehen seit Juli 2025 ausschließlich digital an registrierte Mitglieder.
Berliner Bau- und Wohnungsgenossenschaft von 1892Neue Mitglieder nimmt sie nur auf, wenn sie eine Wohnung anbieten kann und ein Mietvertrag zustande kommt.
Wohnungsgenossenschaft von 1904, HamburgAuch als Nichtmitglied registrieren Sie sich auf der Plattform Immomio und legen ein Suchprofil an. Ohne Registrierung wird Ihr Gesuch nicht berücksichtigt. Beitreten müssen Sie bei der Vertragsunterschrift.
WOGENO, MünchenNur Mitglieder können sich auf eine ausgeschriebene Wohnung bewerben. Eine Warteliste gibt es nicht, jede Wohnung wird einzeln ausgeschrieben.
Welcher Weg passt zu Ihrer Genossenschaft?

Nimmt die Genossenschaft Sie schon vor einem Wohnungsangebot als Mitglied auf?

Ja

Dann werden Sie sofort Mitglied und melden sich in ihrem Bewerbungsverfahren an. Bei der Freien Scholle zählt die Dauer der Mitgliedschaft bei der Vergabe mit.

Nein

Gibt es eine Plattform oder Interessentenliste, in die Sie sich vorab eintragen können?

Ja

Dann registrieren Sie sich dort und halten Ihr Suchprofil aktuell. Bei der Genossenschaft von 1904 wird ein Gesuch ohne Registrierung nicht berücksichtigt.

Nein

Fragen Sie schriftlich nach dem Verfahren und lassen Sie sich Satzung und Vergabegrundsätze schicken.

Was kostet der Einstieg in eine Genossenschaft?

Für die Wohnung zahlen Sie Anteile, nach Angabe des Wohnungsverbands GdW zusammen etwa 500 bis 3.000 Euro. Die Berliner Bau- und Wohnungsgenossenschaft von 1892 verlangt für die Mitgliedschaft zwei Anteile zu je 300 Euro und ein Eintrittsgeld von 300 Euro. Vor dem Einzug kommen weitere Pflichtanteile hinzu, je nach Wohnungsgröße. Bei der Wohnungsgenossenschaft von 1904 in Hamburg sind es 30 Euro Eintrittsgeld und zwei Pflichtanteile zu je 150 Euro.

Wie viel Genossenschaftsanteile kosten, was sie einbringen und was Sie riskieren, hängt von der Satzung ab.

Manche Genossenschaften verlangen zusätzliche Sicherheit. Die Freie Scholle darf eine Bürgschaft, also die Zahlungszusage einer anderen Person, oder weitere Pflichtanteile fordern, wenn sie eine Sicherheit für geboten hält. Die Bürgschaft ist nach ihren Grundsätzen vor allem bei geringen Einkünften vorgesehen.

Was entscheidet über die Vergabe einer Genossenschaftswohnung?

Einen Rechtsanspruch, also ein einklagbares Recht, auf eine Wohnung haben Sie auch als Mitglied nicht. Die Freie Scholle schreibt das ausdrücklich in ihre Vergabegrundsätze. Wer eine freie Wohnung bekommt, richtet sich nach Regeln, die Vorstand und Aufsichtsrat oder die Mitglieder selbst beschließen.

Diese Kriterien nennen die Richtlinien der Freien Scholle, der WOGENO und der Genossenschaft von 1904.

  • Dauer der Mitgliedschaft oder Eingangsdatum der Bewerbung (Freie Scholle, WOGENO, 1904)
  • Dringlichkeit des Wohnbedarfs (Freie Scholle, WOGENO)
  • Soziale Verhältnisse, Alter und Zahl der Kinder (Freie Scholle)
  • Zusammensetzung der Hausgemeinschaft (WOGENO)
  • Wohnungsgröße passend zur Haushaltsgröße (WOGENO, 1904)
  • Nähe zu Schule und Arbeitsplatz (WOGENO)

Für eine passende Wohnungsgröße rechnet die WOGENO mit einem Zimmer je Person und einem zusätzlichen Zimmer je Haushalt. Für ein Wohnungsgesuch bei der Freien Scholle müssen Sie mindestens 18 Jahre alt sein.

Wie lange warten Sie auf eine Genossenschaftswohnung?

Bei der Baugenossenschaft Freie Scholle in Berlin warten Sie auf eine Dreizimmerwohnung mindestens 15 Jahre. Für zwei Zimmer sind es mindestens 8 Jahre, für ein Zimmer mindestens 4 Jahre. Für Einfamilienhäuser und große Altbauwohnungen nennt sie Wartezeiten von weit über 30 Jahren. Wer einen Wohnberechtigungsschein hat, den Nachweis des Wohnungsamtes, dass er in eine öffentlich geförderte Wohnung einziehen darf, wartet kürzer. Für ein bis zwei Zimmer sind es dann mindestens 2 Jahre, für drei Zimmer und mehr mindestens 5 Jahre.

Mindestwartezeit bei der Freien Scholle in Berlin nach Zimmerzahl, Stand seit Juli 2025.
WohnungOhne WohnberechtigungsscheinMit Wohnberechtigungsschein
1 Zimmermindestens 4 Jahremindestens 2 Jahre
2 Zimmermindestens 8 Jahremindestens 2 Jahre
3 Zimmermindestens 15 Jahremindestens 5 Jahre, auch für größere Wohnungen

Die WOGENO in München nennt keine Zahl. Sie sagt aber, dass Sie sich auf eine mehrjährige Wartezeit einstellen müssen.

Was tun, wenn die Wartezeit zu lang ist?

  • Eine kleinere Wohnung wählen. Bei der Freien Scholle beträgt die Mindestwartezeit für ein Zimmer 4 Jahre, für drei Zimmer 15 Jahre.
  • Eine geförderte Wohnung ins Auge fassen. Mit Wohnberechtigungsschein sind es bei der Freien Scholle mindestens 2 bis 5 Jahre. Die Bearbeitung des Scheins kann nach Auskunft der WOGENO mehrere Monate dauern.
  • Sich bei mehreren Genossenschaften melden. Nach Angabe des GdW gibt es in Deutschland rund 2.000 Wohnungsgenossenschaften.

Bei einer Wohnung von der kommunalen Wohnungsbaugesellschaft sind Sie Mieter und kein Genossenschaftsmitglied.

Häufige Fragen

Muss ich Mitglied sein, um eine Genossenschaftswohnung zu mieten?

Ja, um eine Genossenschaftswohnung zu mieten, müssen Sie grundsätzlich Mitglied der Genossenschaft werden und Anteile zahlen. Das Recht, eine Genossenschaftswohnung zu nutzen, setzt nach den Vergabegrundsätzen der Freien Scholle den Erwerb der Mitgliedschaft voraus. Wann Sie beitreten, regelt jede Genossenschaft selbst.

Wie lange ist die Wartezeit auf eine Genossenschaftswohnung?

Das hängt von der Genossenschaft und der Wohnungsgröße ab. Die Freie Scholle in Berlin nennt mindestens 4 Jahre für ein Zimmer, mindestens 8 Jahre für zwei Zimmer und mindestens 15 Jahre für drei Zimmer. Die WOGENO in München sagt nur, dass Sie mit mehreren Jahren rechnen müssen.

Habe ich als Genossenschaftsmitglied einen Rechtsanspruch auf eine Wohnung?

Nein, als Genossenschaftsmitglied haben Sie keinen Rechtsanspruch auf eine Wohnung. Die Freie Scholle hält das in ihren Vergabegrundsätzen ausdrücklich fest. Bei ihr richtet sich die Reihenfolge maßgeblich nach der Dauer der Mitgliedschaft, dazu können soziale Verhältnisse und Dringlichkeit kommen.

Kann eine Wohnungsgenossenschaft meinen Beitritt ablehnen?

Ja, denn die Mitgliedschaft entsteht erst mit Ihrer Beitrittserklärung und der Zulassung durch die Genossenschaft. Lehnt sie ab, muss sie Ihnen das unverzüglich mitteilen. Die Genossenschaft muss Ihnen vor der Erklärung die aktuelle Satzung geben.

Brauche ich für eine Genossenschaftswohnung einen Wohnberechtigungsschein?

Sie brauchen einen Wohnberechtigungsschein nur für öffentlich geförderte Wohnungen. Die Freie Scholle in Berlin und die WOGENO in München verlangen den Schein für ihre geförderten Wohnungen. Ausgestellt wird er vom Wohnungsamt, und die Bearbeitung kann nach Auskunft der WOGENO mehrere Monate dauern.

Wie viel Geld brauche ich, um eine Genossenschaftswohnung zu bekommen?

Für die Anteile zahlen Sie nach Angabe des Verbands GdW zusammen etwa 500 bis 3.000 Euro. Bei manchen Genossenschaften kommt ein Eintrittsgeld hinzu, bei der Berliner 1892 sind es 300 Euro. Die genaue Summe steht in der Satzung Ihrer Genossenschaft.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. Genossenschaftsgesetz, § 7 Weiterer zwingender Satzungsinhalt, § 7a Mehrere Geschäftsanteile, § 15 Erwerb der Mitgliedschaft und § 15a Inhalt der Beitrittserklärung, Bundesministerium der Justiz, Gesetze im Internet,
  2. Baugenossenschaft Freie Scholle zu Berlin, Wartezeiten bei der Wohnungsvergabe, Stand seit Juli 2025, Baugenossenschaft Freie Scholle zu Berlin eG,
  3. Baugenossenschaft Freie Scholle zu Berlin, Grundsätze für die Vergabe von Nutzungseinheiten, Baugenossenschaft Freie Scholle zu Berlin eG,
  4. WOGENO München, Wohnungsvergabe, WOGENO München eG,
  5. Wohnungsgenossenschaft von 1904, Die Wohnungssuche, Wohnungsgenossenschaft von 1904 e.G., Hamburg,
  6. Berliner Bau- und Wohnungsgenossenschaft von 1892, Mitgliedschaft, Berliner Bau- und Wohnungsgenossenschaft von 1892 eG,
  7. Wohnungsgenossenschaften, wie unterscheidet man die Guten? Fragen und Antworten, Stand 26.09.2024, GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen,
  8. Genossenschaften, Zahlen zu Wohnungsgenossenschaften in Deutschland, GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen,

Einsatz von Sprachmodellen

Eine KI hat die wiederkehrenden Sätze auf den Seiten formuliert, die Ratgeber und das Glossar mitgeschrieben, Quellen gesucht und die Bilder erzeugt. Die Texte werden vor der Veröffentlichung gelesen. Name, Adresse und Kontaktdaten der Hausverwaltungen stammen dagegen unverändert aus OpenStreetMap. Sie verarbeitet ein festes Programm und keine KI.

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Stand dieser Angaben: 26. September 2026.