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Was kosten Genossenschaftsanteile für eine Wohnung?

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Für eine Genossenschaftswohnung zahlen Sie Anteile von zusammen etwa 500 bis 3.000 Euro, nennt der Wohnungsverband GdW. Ein einzelner Anteil kostet bei vier Genossenschaften in Halle, Hamburg und Berlin 150 bis 300 Euro, dazu kommt bei manchen ein Eintrittsgeld von 35 bis 300 Euro. Beim Austritt bekommen Sie Ihr Guthaben zurück, soweit keine Verluste es gemindert haben.

Anteile für eine Wohnung insgesamt
500 bis 3.000 Euro
GdW, Fragen und Antworten zu Wohnungsgenossenschaften, Frage 7, Stand 26. September 2024
Gesetzliche Frist für die Rückzahlung
6 Monate
Genossenschaftsgesetz, § 73 Absatz 2, Stand 23. Oktober 2024
Obergrenze der Mietkaution
3 Monatsmieten
BGB, § 551 Absatz 1, Stand 23. Juli 2026
Drei Münzstapel unterschiedlicher Höhe stehen vor einem unscharfen Backsteinwohnblock.
Für die Wohnung kaufen Sie Anteile an der Genossenschaft, die Sie beim Austritt meist zurückbekommen. Bild: KI generiert.

Genossenschaftsanteile kosten zusammen etwa 500 bis 3.000 Euro

Nach Angabe des Wohnungsverbands GdW zahlen Mitglieder für eine Wohnung zusammen etwa 500 bis 3.000 Euro Anteile ein. Bei neu gegründeten Genossenschaften sind es auch um die 10.000 Euro und mehr. Die Zahl der Anteile hängt in der Regel von der Wohnungsgröße ab.

Ein einzelner Anteil kostet 150 Euro bei der FREIHEIT in Halle, beim Wohnungsverein Hamburg von 1902 und bei der altoba in Hamburg. Die Berliner 1892 verlangt 300 Euro. Bei der Halleschen Wohnungsgenossenschaft FREIHEIT kosten 6 Anteile für eine Einraumwohnung bis 30 Quadratmeter zusammen 900 Euro. Für eine Fünfraumwohnung über 140 Quadratmeter sind es 20 Anteile, zusammen 3.000 Euro. Beim Wohnungsverein Hamburg von 1902 kosten 16 Anteile für ein Zimmer 2.400 Euro.

Preis und Zahl der Anteile bei vier Genossenschaften nach ihren eigenen Angaben. Das Eintrittsgeld kommt zur Summe der Anteile hinzu.
GenossenschaftPreis je AnteilAnteile für eine WohnungSumme der AnteileEintrittsgeld
Hallesche Wohnungsgenossenschaft FREIHEIT150 Euro6 bis 20, je nach Größe900 bis 3.000 Euro35 Euro
Wohnungsverein Hamburg von 1902150 Euro16 für 1 Zimmer, 20 für 2 Zimmer2.400 und 3.000 Euro100 Euro
altoba, Hamburg150 Euroje nach Größe, Ausstattung und Lageim Schnitt 3.000 Euro für 2 Zimmer im Altbaukeine Angabe
Berliner Bau- und Wohnungsgenossenschaft von 1892300 Euro2 für die Mitgliedschaft, weitere je nach Größe600 Euro plus weitere Anteile300 Euro

Bei Neubauten der altoba rechnen Sie mit etwa 75 Euro je Quadratmeter Wohnfläche. Bei 60 Quadratmetern sind das rechnerisch 4.500 Euro, mehr als die Spanne des GdW.

Wofür die Genossenschaft Ihr Geld braucht

Die Anteile sind das Eigenkapital der Genossenschaft, also das Geld ihrer Mitglieder im Unternehmen. Überschüsse setzt sie nach Angabe des GdW für Instandhaltung, Neubau, Dienstleistungen und das Wohnumfeld ein.

Die Satzung darf mehrere Pflichtanteile vorschreiben, wenn die Pflicht für alle gleich ist oder sich nach der Nutzung von Leistungen richtet. Bei Wohnungsgenossenschaften bestimmt deshalb in der Regel die Wohnungsgröße die Zahl der Anteile. Ob ein Eintrittsgeld zurückgezahlt wird, sollten Sie erfragen.

Bringen Genossenschaftsanteile eine Dividende?

Das kann sein, muss aber nicht. Eine Dividende ist der Anteil am Gewinn, den die Genossenschaft ihren Mitgliedern zuteilt. Macht sie Gewinn, wird er den Mitgliedern gutgeschrieben, und die Satzung kann bestimmen, wie viel davon ausgezahlt wird. Hat ein Verlust Ihr Guthaben gemindert, zahlt die Genossenschaft keinen Gewinn aus, bis das Guthaben wieder aufgefüllt ist.

Die altoba in Hamburg nennt in ihrer Satzung höchstens 4 Prozent, und die Vertreterversammlung, also die Versammlung gewählter Mitgliedervertreter, setzt die Höhe jedes Jahr fest. Bei 3.000 Euro Anteilen wären das höchstens 120 Euro im Jahr. Um einen Steuerabzug auf die Dividende zu vermeiden, verlangt die altoba einen Freistellungsauftrag.

Der GdW sieht Anteile an einer Wohnungsgenossenschaft nicht als Geldanlage. Wer sich beteiligt, sollte irgendwann dort wohnen wollen. Wie Sie eine Genossenschaftswohnung bekommen, hängt vom Verfahren der Genossenschaft ab.

Wann bekommen Sie Ihre Anteile zurück?

Der Auszug allein bringt Ihr Geld nicht zurück. Wohnung und Mitgliedschaft enden getrennt, und beide brauchen eine eigene Kündigung.

Von der Kündigung bis zur Auszahlung
  1. Mitgliedschaft kündigen

    Sie können nur zum Schluss eines Geschäftsjahres kündigen, also des Wirtschaftsjahres der Genossenschaft, und mindestens 3 Monate vorher. Die Satzung darf eine längere Frist von höchstens 5 Jahren bestimmen. In den beiden Hamburger Beispielen muss die Kündigung bis zum 30.09. vorliegen.

  2. Wohnung kündigen

    Der Vertrag über die Wohnung ist ein eigener Vertrag. Er endet nicht mit der Mitgliedschaft, und die Mitgliedschaft endet nicht mit dem Auszug.

  3. Mit der Genossenschaft abrechnen

    Die Genossenschaft rechnet anhand ihrer Bilanz mit Ihnen ab. Auf Rücklagen und das übrige Vermögen haben Sie keinen Anspruch.

  4. Guthaben erhalten

    Ihr Guthaben ist binnen 6 Monaten nach Ende der Mitgliedschaft auszuzahlen, wenn die Satzung nichts anderes bestimmt. Beim Wohnungsverein Hamburg von 1902 kommt es Ende Juni des Folgejahres, bei der altoba im darauffolgenden Sommer.

  5. Verzögerungen einplanen

    Legt die Satzung ein Mindestkapital fest, ruht die Auszahlung, solange sie es unterschreiten würde. Nach der Verbraucherzentrale vergehen bis zum Geld auf dem Konto teils Monate, teils Jahre.

Wie sicher sind Anteile im Vergleich zur Kaution?

Eine Kaution darf höchstens das Dreifache der Monatsmiete ohne Betriebskosten betragen, und Sie dürfen sie in 3 gleichen Monatsraten zahlen. Anteile liegen nach Angabe des GdW bei etwa 500 bis 3.000 Euro.

Mietkaution und Genossenschaftsanteile im Vergleich, Merkmal für Merkmal.
MerkmalMietkautionGenossenschaftsanteile
HöheHöchstens 3 Monatsmieten ohne BetriebskostenDie Satzung legt sie fest, nach GdW etwa 500 bis 3.000 Euro
ZahlungIn 3 gleichen Monatsraten möglichOb Raten möglich sind, regelt die Satzung
ErträgeZinsen stehen dem Mieter zuDividende, wenn die Genossenschaft sie beschließt
Verlust möglich?Das Geld muss getrennt vom Vermögen des Vermieters liegenVerluste der Genossenschaft können Ihr Guthaben mindern oder aufzehren
Weitere Zahlungen möglich?Die Kaution selbst ist auf 3 Monatsmieten begrenztJa, wenn die Satzung eine Nachschusspflicht vorsieht, also eine Pflicht zum Nachzahlen

Ob neben den Anteilen eine Kaution fällig wird, steht im Vertrag. Der Wohnungsverein Hamburg von 1902 verlangt keine. Fragen Sie vor der Unterschrift danach.

Müssen Sie bei einer Insolvenz Geld nachzahlen?

Ob Sie nachzahlen müssen, steht in der Satzung. Diese Pflicht heißt Nachschusspflicht. Sie greift, wenn die Genossenschaft zahlungsunfähig ist und ihr Vermögen nicht reicht, um die Gläubiger zu bezahlen. Das Gesetz kennt drei Möglichkeiten. Die Satzung schließt die Nachzahlung aus, begrenzt sie auf eine feste Höchstsumme, die Haftsumme, oder lässt sie unbegrenzt zu.

Die Beitrittserklärung muss eine solche Pflicht ausdrücklich nennen. Bei elektronischen Formularen muss sie sogar optisch hervorgehoben sein.

Müssen Sie im Insolvenzfall nachzahlen?

Schließt die Satzung die Nachschusspflicht aus?

Ja

Dann riskieren Sie Ihre Anteile und offene Raten, aber keine Nachzahlung.

Nein

Nennt die Satzung eine Haftsumme?

Ja

Dann müssen Sie höchstens bis zu dieser Summe nachzahlen, zusätzlich zu Ihren Anteilen.

Nein

Dann kann die Nachzahlung unbegrenzt sein und wird gleichmäßig auf alle Mitglieder verteilt, wenn die Satzung nichts anderes regelt. Lassen Sie den Beitritt vorher prüfen.

Nach Angabe des GdW regeln nur wenige Wohnungsgenossenschaften eine Nachschusspflicht. Er hält sie für unschädlich, wenn genug Vermögen da ist, und führt sie doch unter den Alarmsignalen auf, die Sie genauer prüfen sollten, wenn mehrere zusammentreffen.

Insolvenzen sind bei Wohnungsgenossenschaften selten. Der GdW nennt für die Wohnungsgenossenschaften in seinem Verbund eine Insolvenzquote von rund 0,11 Prozent, bei neu gegründeten liege das Risiko deutlich höher.

Woran Sie unseriöse Genossenschaften erkennen

Manche Anbieter nutzen den guten Ruf von Wohnungsgenossenschaften, um Anteile als Geldanlage zu verkaufen. Warnzeichen laut Verbraucherzentrale und GdW sind diese.

  • Werbung mit verdächtig hohen Renditen, vermögenswirksamen Leistungen oder Wohnungsbauprämien
  • Verkauf von Anteilen durch Anrufe aus einem Call-Center
  • Viel mehr Mitglieder als Wohnungen
  • Unklare Verwendung des Geldes, etwa für Hotels oder Immobilienfonds statt für Wohnungen
  • Aufnahme von Mitgliedern, die nur Geld anlegen und nicht mitstimmen dürfen

Häufige Fragen

Wie viele Genossenschaftsanteile muss ich für eine Wohnung zeichnen?

Wie viele Anteile Sie zeichnen müssen, legt die Satzung Ihrer Genossenschaft fest, und die Zahl hängt in der Regel von der Wohnungsgröße ab. Beim Wohnungsverein Hamburg von 1902 sind es 16 Anteile für ein Zimmer und 20 für zwei. Insgesamt nennt der GdW etwa 500 bis 3.000 Euro.

Bekomme ich meine Genossenschaftsanteile zurück, wenn ich ausziehe?

Ja, Sie bekommen Ihre Genossenschaftsanteile zurück, wenn Sie die Mitgliedschaft kündigen und keine Verluste Ihr Guthaben gemindert haben. Der Auszug allein beendet die Mitgliedschaft nicht. Das Gesetz sieht die Auszahlung binnen 6 Monaten nach Ende der Mitgliedschaft vor, die Satzung kann eine andere Frist bestimmen.

Zahlt eine Wohnungsgenossenschaft eine Dividende auf Genossenschaftsanteile?

Manche Wohnungsgenossenschaften zahlen eine Dividende, aber nur bei Gewinn. Die Satzung regelt, wie viel davon ausgezahlt wird, und die Versammlung beschließt die Höhe. Die altoba in Hamburg nennt in ihrer Satzung höchstens 4 Prozent.

Muss ich bei einer Insolvenz der Genossenschaft nachzahlen?

Ob Sie bei einer Insolvenz der Genossenschaft nachzahlen müssen, hängt von der Satzung ab. Schließt sie die Nachschusspflicht aus, verlieren Sie höchstens Ihre Anteile und offene Raten. Nennt sie eine Haftsumme oder keine Grenze, müssen Sie zusätzlich nachzahlen. Eine solche Pflicht muss in der Beitrittserklärung ausdrücklich stehen.

Ersetzen Genossenschaftsanteile die Mietkaution?

Genossenschaftsanteile ersetzen die Mietkaution nicht immer. Der Wohnungsverein Hamburg von 1902 verlangt für seine Wohnungen keine Kaution. Ob es bei Ihrer Genossenschaft ebenso ist, steht im Vertrag. Eine Kaution darf höchstens 3 Monatsmieten ohne Betriebskosten betragen.

Sind Genossenschaftsanteile eine sichere Geldanlage?

Nein, Anteile an einer Wohnungsgenossenschaft sind nach dem Verband GdW generell keine Vermögensanlage. Verluste der Genossenschaft können Ihr Guthaben aufzehren, und bis zur Rückzahlung können Monate bis Jahre vergehen.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. Genossenschaftsgesetz, § 6, § 7a, § 8a, § 15a, § 19, § 65, § 73 und § 105, Bundesministerium der Justiz, Gesetze im Internet,
  2. Wohnungsgenossenschaften, wie unterscheidet man die Guten? Fragen und Antworten, Stand 26.09.2024, GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen,
  3. Wohnungsbau-Genossenschaften: Nicht alle sind seriös, Stand 5. August 2026, Verbraucherzentrale,
  4. Bürgerliches Gesetzbuch, § 551 Begrenzung und Anlage von Mietsicherheiten, Bundesministerium der Justiz, Gesetze im Internet,
  5. Hallesche Wohnungsgenossenschaft FREIHEIT, Geschäftsanteile, Hallesche Wohnungsgenossenschaft FREIHEIT eG,
  6. Wohnungsverein Hamburg von 1902, Häufige Fragen, Wohnungsverein Hamburg von 1902 eG,
  7. altoba, Mitgliedschaft, Altonaer Spar- und Bauverein eG,
  8. Berliner Bau- und Wohnungsgenossenschaft von 1892, Mitgliedschaft, Berliner Bau- und Wohnungsgenossenschaft von 1892 eG,

Einsatz von Sprachmodellen

Eine KI hat die wiederkehrenden Sätze auf den Seiten formuliert, die Ratgeber und das Glossar mitgeschrieben, Quellen gesucht und die Bilder erzeugt. Die Texte werden vor der Veröffentlichung gelesen. Name, Adresse und Kontaktdaten der Hausverwaltungen stammen dagegen unverändert aus OpenStreetMap. Sie verarbeitet ein festes Programm und keine KI.

Korrekturweg

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Stand dieser Angaben: 26. September 2026.