Hausverwaltungen

Genthiner Wohnungsbaugenossenschaft in Genthin

Zu den Anbietern in Genthin in Sachsen-Anhalt zählt Genthiner Wohnungsbaugenossenschaft. Der Sitz ist Mühlenstraße 44, 39307 Genthin. Die Rufnummer ist 03933 94810. Im Internet steht das Unternehmen auf gwg-genthin.de.

Adresse und Kontakt

Anschrift
Mühlenstraße 44, 39307 Genthin
Ort
Genthin (Sachsen-Anhalt)
Telefon
03933 94810Angabe laut OpenStreetMap, ohne Gewähr.
Quelle
OpenStreetMap

Öffnungszeiten von Genthiner Wohnungsbaugenossenschaft

Montag
09:00 bis 12:00 und 12:15 bis 15:00
Mittwoch
09:00 bis 12:00 und 12:15 bis 15:00
Dienstag
09:00 bis 12:00 und 12:15 bis 17:30
Donnerstag
13:00 bis 17:00
Freitag
09:00 bis 13:00

Angabe laut OpenStreetMap, ohne Gewähr. An Feiertagen können die Zeiten abweichen.

In Genthin kommen 22,4 Hausverwaltungen auf 100.000 Einwohner

In einem typischen Ort mit weniger als 20.000 Einwohnern kommen 13,1 Hausverwaltungen auf 100.000 Einwohner. Genthin liegt deutlich darüber und hat mehr Hausverwaltungen je Einwohner als 64 von 84 vergleichbaren Orten. Sie haben hier also mehr Auswahl als in den meisten Orten dieser Größe.

Hausverwaltungen je 100.000 Einwohner in Genthin und 84 Orten ähnlicher Größe
  • Genthin
  • ein anderer Ort dieser Größe
  • typischer Wert 13,1

5 Orte mit mehr als 60 liegen rechts außerhalb der Skala.

Wir teilen die Zahl der Hausverwaltungen durch die Einwohnerzahl und rechnen das auf 100.000 Einwohner hoch. Verglichen wird nur mit Orten ähnlicher Größe, weil in einem Dorf schon eine einzige Hausverwaltung einen sehr hohen Wert ergibt. Der typische Wert liegt in der Mitte: Die eine Hälfte der Orte hat mehr Hausverwaltungen je Einwohner, die andere weniger. Die Zahl zeigt nur, was in OpenStreetMap steht. Ob eine Hausverwaltung neue Kunden annimmt, zeigt sie nicht.

Was Sie vor der Anfrage bei Genthiner Wohnungsbaugenossenschaft wissen sollten

Ein geschlossener weißer Briefumschlag und ein Stift liegen auf einem Schreibtisch neben einer Mappe.

Wie kann ich meine Hausverwaltung kündigen?

Für die Verwaltung des ganzen Hauses beschließen die Eigentümer in der Versammlung mit Stimmenmehrheit, den Verwalter abzuberufen, also zu entlassen, und sein Vertrag endet spätestens 6 Monate danach.

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