Hausverwaltungen

Baugenossenschaft Bismark-Altmark e.G. in Bismark (Altmark)

Baugenossenschaft Bismark-Altmark e.G. liegt in Bismark (Altmark) in Sachsen-Anhalt. Die Rufnummer ist 039089 3208. Mehr steht auf bgba-bismark.de. OpenStreetMap führt den Standort mit der Adresse Holzhausener Straße 2, 39629 Bismark (Altmark).

Adresse und Kontakt

Anschrift
Holzhausener Straße 2, 39629 Bismark (Altmark)
Ort
Bismark (Altmark) (Sachsen-Anhalt)
Telefon
039089 3208Angabe laut OpenStreetMap, ohne Gewähr.
Quelle
OpenStreetMap

Öffnungszeiten von Baugenossenschaft Bismark-Altmark e.G.

Montag
09:00 bis 12:00
Dienstag
09:00 bis 12:00
Donnerstag
09:00 bis 12:00
Freitag
09:00 bis 12:00
Dienstag
14:00 bis 17:00

Angabe laut OpenStreetMap, ohne Gewähr. An Feiertagen können die Zeiten abweichen.

In Bismark (Altmark) kommen 13,2 Hausverwaltungen auf 100.000 Einwohner

In einem typischen Ort mit weniger als 20.000 Einwohnern kommen 13,1 Hausverwaltungen auf 100.000 Einwohner. Bismark (Altmark) liegt ungefähr gleichauf, die Auswahl ist also so groß wie üblich.

Hausverwaltungen je 100.000 Einwohner in Bismark (Altmark) und 84 Orten ähnlicher Größe
  • Bismark (Altmark)
  • ein anderer Ort dieser Größe
  • typischer Wert 13,1

5 Orte mit mehr als 60 liegen rechts außerhalb der Skala.

Wir teilen die Zahl der Hausverwaltungen durch die Einwohnerzahl und rechnen das auf 100.000 Einwohner hoch. Verglichen wird nur mit Orten ähnlicher Größe, weil in einem Dorf schon eine einzige Hausverwaltung einen sehr hohen Wert ergibt. Der typische Wert liegt in der Mitte: Die eine Hälfte der Orte hat mehr Hausverwaltungen je Einwohner, die andere weniger. Die Zahl zeigt nur, was in OpenStreetMap steht. Ob eine Hausverwaltung neue Kunden annimmt, zeigt sie nicht.

Was Sie vor der Anfrage bei Baugenossenschaft Bismark-Altmark e.G. wissen sollten

Ein geschlossener weißer Briefumschlag und ein Stift liegen auf einem Schreibtisch neben einer Mappe.

Wie kann ich meine Hausverwaltung kündigen?

Für die Verwaltung des ganzen Hauses beschließen die Eigentümer in der Versammlung mit Stimmenmehrheit, den Verwalter abzuberufen, also zu entlassen, und sein Vertrag endet spätestens 6 Monate danach.

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