Hausverwaltungen

Kopp Hausverwaltung in Augsburg

Kopp Hausverwaltung ist in Augsburg in Bayern ansässig. Laut OpenStreetMap lautet die Adresse Koblenzer Straße 2, 86156 Augsburg. Telefonisch ist die Verwaltung über 0821 455762-0 zu erreichen. Auf kopp-hv.de stellt sich das Team vor.

Adresse und Kontakt

Anschrift
Koblenzer Straße 2, 86156 Augsburg
Ort
Augsburg (Bayern)
Telefon
0821 455762-0Angabe laut OpenStreetMap, ohne Gewähr.
Website
kopp-hv.de
Quelle
OpenStreetMap

Öffnungszeiten von Kopp Hausverwaltung

Montag
09:00 bis 12:00
Dienstag
09:00 bis 12:00
Mittwoch
09:00 bis 12:00
Donnerstag
09:00 bis 12:00
Freitag
09:00 bis 12:00
Montag
14:00 bis 16:00
Dienstag
14:00 bis 16:00
Donnerstag
14:00 bis 16:00

Angabe laut OpenStreetMap, ohne Gewähr. An Feiertagen können die Zeiten abweichen.

In Augsburg kommen 2,0 Hausverwaltungen auf 100.000 Einwohner

In einem typischen Ort mit mehr als 100.000 Einwohnern kommen 0,9 Hausverwaltungen auf 100.000 Einwohner. Augsburg liegt deutlich darüber und hat mehr Hausverwaltungen je Einwohner als 43 von 48 vergleichbaren Orten. Sie haben hier also mehr Auswahl als in den meisten Orten dieser Größe.

Hausverwaltungen je 100.000 Einwohner in Augsburg und 48 Orten ähnlicher Größe
  • Augsburg
  • ein anderer Ort dieser Größe
  • typischer Wert 0,9

1 Ort mit mehr als 4 liegt rechts außerhalb der Skala.

Wir teilen die Zahl der Hausverwaltungen durch die Einwohnerzahl und rechnen das auf 100.000 Einwohner hoch. Verglichen wird nur mit Orten ähnlicher Größe, weil in einem Dorf schon eine einzige Hausverwaltung einen sehr hohen Wert ergibt. Der typische Wert liegt in der Mitte: Die eine Hälfte der Orte hat mehr Hausverwaltungen je Einwohner, die andere weniger. Die Zahl zeigt nur, was in OpenStreetMap steht. Ob eine Hausverwaltung neue Kunden annimmt, zeigt sie nicht.

Was Sie vor der Anfrage bei Kopp Hausverwaltung wissen sollten

Ein geschlossener weißer Briefumschlag und ein Stift liegen auf einem Schreibtisch neben einer Mappe.

Wie kann ich meine Hausverwaltung kündigen?

Für die Verwaltung des ganzen Hauses beschließen die Eigentümer in der Versammlung mit Stimmenmehrheit, den Verwalter abzuberufen, also zu entlassen, und sein Vertrag endet spätestens 6 Monate danach.

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