Hausverwaltungen

Glossar

Sondereigentum

Sondereigentum ist der Teil eines Hauses mit Eigentumswohnungen, der einem Eigentümer allein gehört, vor allem die Räume seiner Wohnung. Teile, die für den Bestand oder die Sicherheit des Gebäudes nötig sind, gehören nie dazu.

Begriff
Sondereigentum
Stand
26. September 2026

Was dahinter steckt

Zum Sondereigentum zählen die Räume Ihrer Wohnung und die Bauteile darin, die sich verändern, entfernen oder neu einbauen lassen. Voraussetzung ist, dass dadurch das gemeinsame Eigentum und die Nachbarn nicht mehr als beim Zusammenleben unvermeidlich beeinträchtigt werden und die Außenansicht des Hauses gleich bleibt. Beispiele sind nicht tragende Wände und Zimmertüren in Ihrer Wohnung.

Der Rest von Grundstück und Gebäude heißt Gemeinschaftseigentum und gehört allen Eigentümern zusammen. Dazu zählen zum Beispiel das Dach, das Fundament und das Treppenhaus. Auch tragende Wände sind Gemeinschaftseigentum, selbst wenn sie mitten in Ihrer Wohnung stehen. Dasselbe gilt für Anlagen und Einrichtungen, die alle Eigentümer gemeinsam nutzen.

Die Eigentümer können außerdem vereinbaren, dass Bauteile zum Gemeinschaftseigentum gehören, die sonst Sondereigentum sein könnten. Was bei Ihnen gilt, zeigt die Teilungserklärung, also die Urkunde, mit der das Haus in Eigentumswohnungen aufgeteilt wurde. Der zugehörige Aufteilungsplan, eine Bauzeichnung des Hauses, legt fest, welche Räume zu welcher Wohnung gehören.

Diese Grenze entscheidet oft darüber, wer eine Instandhaltung bezahlt. Am Gemeinschaftseigentum zahlt die Eigentümergemeinschaft, am Sondereigentum Sie selbst. Die WEG-Verwaltung, benannt nach dem Wohnungseigentumsgesetz, betreut das Gemeinschaftseigentum im Auftrag der Eigentümergemeinschaft. Eine Sondereigentumsverwaltung betreut dagegen Ihre einzelne Wohnung in Ihrem Auftrag, oft samt Vermietung.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. Paragraf 5 WEG, Gegenstand und Inhalt des Sondereigentums, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,

Einsatz von Sprachmodellen

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Stand dieser Angaben: 26. September 2026.