Glossar
Was Sie in der Eigentümergemeinschaft verlangen können
Jeder Eigentümer kann von der Eigentümergemeinschaft verlangen, dass sie das gemeinsame Eigentum im Interesse aller Eigentümer vernünftig verwaltet und die Nutzung von Wohnungen und Gemeinschaftsflächen entsprechend regelt. Ist am gemeinsamen Eigentum unmittelbar ein Schaden zu befürchten, darf jeder Eigentümer ohne Zustimmung der anderen selbst das Nötige tun.
- Begriff
- Was Sie in der Eigentümergemeinschaft verlangen können
- Stand
- 26. September 2026
Was dahinter steckt
Gemeinschaftseigentum sind Grundstück und Gebäude, soweit sie nicht als Sondereigentum zu einer einzelnen Wohnung gehören, etwa Dach, Treppenhaus und Fassade. Sondereigentum ist Ihre Wohnung selbst. Was davon wem gehört, legt die Teilungserklärung fest.
Ihr Anspruch richtet sich gegen die Eigentümergemeinschaft, nicht gegen den Verwalter. Denn die Verwaltung des gemeinsamen Eigentums liegt nach dem Gesetz bei der Gemeinschaft, der Verwalter führt aus. Sie können also zum Beispiel verlangen, dass eine nötige Reparatur am Dach angegangen wird.
Ist am gemeinsamen Eigentum unmittelbar ein Schaden zu befürchten, etwa weil ein Teil des Dachs abzustürzen droht, dürfen Sie selbst handeln. Sie brauchen dann keine Zustimmung der anderen Eigentümer. Erlaubt sind aber nur die Maßnahmen, die nötig sind, um den Schaden abzuwenden. Lassen Sie sich vorher beraten, wenn Sie später Kosten von der Gemeinschaft ersetzt haben möchten.
Außerdem dürfen Sie von der Eigentümergemeinschaft Einsicht in die Verwaltungsunterlagen verlangen, etwa in Rechnungen und Verträge.
Quellen und Methodik
Quellen und Lizenzen
- Paragraf 18 WEG, Verwaltung und Benutzung, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
Einsatz von Sprachmodellen
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Stand dieser Angaben: 26. September 2026.