Glossar
Schriftform bei Mietverträgen über mehr als ein Jahr
Ein Mietvertrag, der länger als ein Jahr fest laufen soll, braucht die Schriftform, muss also schriftlich geschlossen werden. Fehlt sie, gilt der Vertrag auf unbestimmte Zeit und kann frühestens zum Ablauf eines Jahres nach Übergabe der Wohnung gekündigt werden.
- Begriff
- Schriftform bei Mietverträgen über mehr als ein Jahr
- Stand
- 26. September 2026
Was dahinter steckt
Fehlt die Schriftform, ist der Mietvertrag trotzdem gültig. Nur die vereinbarte feste Laufzeit lässt sich nicht durchsetzen. Der Vertrag läuft ohne Enddatum weiter.
Haben Vermieter und Mieter zum Beispiel drei Jahre fest vereinbart, aber nur mündlich, gilt der Vertrag ohne Enddatum. Der Mieter kann ihn dann frühestens zum Ablauf des ersten Jahres kündigen. Er muss nicht bis zum Ende der drei Jahre warten.
Kaufen Sie eine vermietete Wohnung oder übernimmt eine neue Hausverwaltung Mietverträge, lohnt sich ein Blick auf die Laufzeit. Steht eine feste Laufzeit nicht schriftlich im Vertrag, kann der Mieter früher kündigen, als der Vertrag vermuten lässt.
Quellen und Methodik
Quellen und Lizenzen
- Paragraf 550 BGB, Form des Vertrags, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
Einsatz von Sprachmodellen
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Stand dieser Angaben: 26. September 2026.