Glossar
Kauf bricht nicht Miete
Nach dem Grundsatz Kauf bricht nicht Miete tritt der Käufer einer vermieteten Wohnung in den bestehenden Mietvertrag ein, wenn der Mieter die Wohnung schon übergeben bekommen hat. Der Vertrag läuft dann zu den bisherigen Bedingungen weiter.
- Begriff
- Kauf bricht nicht Miete
- Stand
- 26. September 2026
Was dahinter steckt
Der Käufer wird der neue Vermieter, mit allen Rechten und Pflichten aus dem Mietvertrag für die Zeit, in der ihm die Wohnung gehört. Der Verkauf allein ist für ihn kein Kündigungsgrund. Wie jeder Vermieter braucht er dafür einen berechtigten Grund.
Erfüllt der Käufer seine Pflichten aus dem Mietvertrag nicht, haftet der frühere Vermieter für den Schaden wie ein Bürge. Der Mieter kann sich dann direkt an ihn halten, ohne zuerst den Käufer zu verklagen. Teilt der frühere Vermieter dem Mieter den Eigentumswechsel mit, endet seine Haftung, sofern der Mieter nicht zum ersten möglichen Termin kündigt.
Wer eine vermietete Wohnung kauft, sollte vor dem Kauf den Mietvertrag prüfen, denn er gilt danach für ihn. Dazu gehört ein Blick darauf, ob eine feste Laufzeit schriftlich vereinbart ist. Auch die Hausverwaltung, die den Eigentümerwechsel begleitet, führt die Mietverträge unverändert weiter.
Quellen und Methodik
Quellen und Lizenzen
- Paragraf 566 BGB, Kauf bricht nicht Miete, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
Einsatz von Sprachmodellen
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Stand dieser Angaben: 26. September 2026.