Glossar
Die Eigentümergemeinschaft als eigener Vertragspartner
Die Eigentümergemeinschaft ist selbst Vertragspartner: Sie kann Rechte erwerben, Verpflichtungen eingehen, klagen und verklagt werden. Sie entsteht, sobald für jede Wohnung ein eigenes Grundbuchblatt angelegt ist.
- Begriff
- Die Eigentümergemeinschaft als eigener Vertragspartner
- Stand
- 26. September 2026
Was dahinter steckt
Die Eigentümergemeinschaft besteht aus allen Eigentümern eines Hauses mit Eigentumswohnungen. Ihr Name enthält die Adresse des Grundstücks. Sie schließt zum Beispiel Verträge mit Handwerkern, dem Hausmeister oder der Hausverwaltung ab, ohne dass jeder Eigentümer einzeln unterschreibt.
Handeln muss für sie jemand. Das übernimmt in der Regel der Verwalter, der im Namen der Gemeinschaft Verträge abschließt. Vertragspartner ist dann die Gemeinschaft, nicht der einzelne Eigentümer.
Die Gemeinschaft haftet für ihre Schulden selbst. Zusätzlich kann sich ein Gläubiger an die einzelnen Eigentümer halten. Jeder Eigentümer haftet dabei nur anteilig, nämlich im Verhältnis seines Anteils am gemeinsamen Grundstück, der im Grundbuch eingetragen ist. Das gilt für Schulden, die entstanden oder fällig geworden sind, solange er Eigentümer war.
Wer seine Wohnung verkauft, kann für frühere Schulden noch eine Zeit lang haften. Ein Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gemeinschaft gibt es nicht. Lassen Sie sich beraten, wenn ein Gläubiger Geld von Ihnen verlangt.
Quellen und Methodik
Quellen und Lizenzen
- Paragraf 9a WEG, Rechtsfähigkeit, Name, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
Einsatz von Sprachmodellen
Eine KI hat die wiederkehrenden Sätze auf den Seiten formuliert, die Ratgeber und das Glossar mitgeschrieben, Quellen gesucht und die Bilder erzeugt. Die Texte werden vor der Veröffentlichung gelesen. Name, Adresse und Kontaktdaten der Hausverwaltungen stammen dagegen unverändert aus OpenStreetMap. Sie verarbeitet ein festes Programm und keine KI.
Korrekturweg
Eine falsche Adresse, eine geschlossene Hausverwaltung oder eine falsche Zuordnung melden Sie über das Kontaktformular. Wir gleichen die Meldung mit der Quelle ab und korrigieren belegte Fehler auf der betroffenen Seite.
Stand dieser Angaben: 26. September 2026.