Hausverwaltungen

Glossar

Wann ein Vermieter kündigen darf

Ein Vermieter darf einem Mieter nur kündigen, wenn er einen berechtigten Grund hat, zum Beispiel weil er die Wohnung für sich oder Angehörige braucht (Eigenbedarf). Eine Kündigung allein, um die Miete zu erhöhen, ist ausgeschlossen.

Begriff
Wann ein Vermieter kündigen darf
Stand
26. September 2026

Was dahinter steckt

Das Gesetz nennt für Mietwohnungen drei typische Gründe. Erstens hat der Mieter seine Pflichten aus dem Mietvertrag schuldhaft und nicht nur geringfügig verletzt. Zweitens braucht der Vermieter die Wohnung für sich, für Familienangehörige oder für Angehörige seines Haushalts, das ist der Eigenbedarf. Drittens hindert ihn das Mietverhältnis daran, das Grundstück angemessen wirtschaftlich zu nutzen, und er würde dadurch erhebliche Nachteile erleiden.

Beim dritten Grund zählt nicht, dass der Vermieter die Wohnung an jemand anderen teurer vermieten könnte. Auch dass er die Wohnung verkaufen will, nachdem er das Haus in Eigentumswohnungen aufgeteilt hat oder aufteilen will, zählt nicht.

Der Vermieter muss die Gründe im Kündigungsschreiben angeben. Gründe, die dort fehlen, zählen nur, wenn sie erst nach der Kündigung entstanden sind. Eine Kündigung ohne genannten Grund kann deshalb im Streitfall unwirksam sein. Vereinbarungen im Mietvertrag, die den Mieter schlechterstellen, gelten nicht.

Kündigt eine Hausverwaltung im Auftrag des Eigentümers, muss sie den Grund genauso vollständig angeben. Ob ein Grund im Einzelfall trägt, lassen Sie am besten beraten, bevor Sie kündigen oder auf eine Kündigung reagieren.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. Paragraf 573 BGB, Ordentliche Kündigung des Vermieters, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,

Einsatz von Sprachmodellen

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Stand dieser Angaben: 26. September 2026.