Glossar
Fortbildungspflicht für Hausverwaltungen
Die Fortbildungspflicht verlangt von jeder beruflich tätigen Hausverwaltung, sich innerhalb von drei Kalenderjahren 20 Stunden weiterzubilden. Das Gesetz spricht dabei von Weiterbildung.
- Begriff
- Fortbildungspflicht für Hausverwaltungen
- Stand
- 26. September 2026
Was dahinter steckt
Drei Kalenderjahre sind zum Beispiel 2024, 2025 und 2026. Der erste Zeitraum beginnt am 1. Januar des Jahres, in dem die Hausverwaltung ihre Erlaubnis bekommen hat. Die Pflicht trifft auch Mitarbeiter, die unmittelbar an der Verwaltung mitarbeiten.
Wenn Sie eine Hausverwaltung auswählen, können Sie sie nach ihren Fortbildungen fragen. Ordnungswidrig handelt, wer sich nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig weiterbildet. Dann kann die Behörde ein Bußgeld verhängen.
Die Fortbildung ist keine Bedingung für die Erlaubnis, sie gilt danach im laufenden Betrieb. Sie ist auch etwas anderes als die Prüfung zum zertifizierten Verwalter, die eine Hausverwaltung bei der Industrie- und Handelskammer ablegen kann.
Quellen und Methodik
Quellen und Lizenzen
- Paragraf 34c Gewerbeordnung, Makler, Bauträger, Baubetreuer, Wohnimmobilienverwalter, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
Einsatz von Sprachmodellen
Eine KI hat die wiederkehrenden Sätze auf den Seiten formuliert, die Ratgeber und das Glossar mitgeschrieben, Quellen gesucht und die Bilder erzeugt. Die Texte werden vor der Veröffentlichung gelesen. Name, Adresse und Kontaktdaten der Hausverwaltungen stammen dagegen unverändert aus OpenStreetMap. Sie verarbeitet ein festes Programm und keine KI.
Korrekturweg
Eine falsche Adresse, eine geschlossene Hausverwaltung oder eine falsche Zuordnung melden Sie über das Kontaktformular. Wir gleichen die Meldung mit der Quelle ab und korrigieren belegte Fehler auf der betroffenen Seite.
Stand dieser Angaben: 26. September 2026.