Hausverwaltungen

Glossar

Erlaubnispflicht für Hausverwaltungen

Eine Hausverwaltung braucht eine Erlaubnis der zuständigen Behörde, wenn sie als Beruf eine Eigentümergemeinschaft oder fremde Mietwohnungen verwaltet. Ohne diese Erlaubnis darf sie mit der Arbeit nicht beginnen.

Begriff
Erlaubnispflicht für Hausverwaltungen
Stand
26. September 2026

Was dahinter steckt

Die Erlaubnis brauchen Verwalter von Eigentümergemeinschaften ebenso wie Verwalter von Mietwohnungen, die für Dritte arbeiten. Die zuständige Behörde erteilt sie, bevor die Verwaltung anfängt. Lassen Sie sich die Erlaubnis zeigen, bevor die Eigentümer eine Hausverwaltung bestellen.

Die Behörde lehnt den Antrag ab, wenn Zweifel an der Zuverlässigkeit bestehen. In der Regel gilt als unzuverlässig, wer in den letzten fünf Jahren vor dem Antrag rechtskräftig verurteilt wurde. Rechtskräftig heißt, dass das Urteil nicht mehr angegriffen werden kann. Das betrifft Verbrechen und Straftaten wie Diebstahl, Betrug oder Untreue.

Auch Geldprobleme führen in der Regel zur Ablehnung. Das gilt, wenn über das Vermögen des Verwalters ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde oder er im Schuldnerverzeichnis steht, der amtlichen Liste säumiger Schuldner. Außerdem muss die Hausverwaltung eine Berufshaftpflichtversicherung nachweisen, die einspringt, wenn sie bei der Arbeit einen Schaden verursacht. Ohne diesen Nachweis gibt es keine Erlaubnis.

Für die Erlaubnis prüft die Behörde diese drei Punkte: Zuverlässigkeit, geordnete Finanzen und Versicherung. Fachkenntnisse weist eine Hausverwaltung mit der Prüfung zum zertifizierten Verwalter nach. Im laufenden Betrieb gilt zusätzlich die Fortbildungspflicht.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. Paragraf 34c Gewerbeordnung, Makler, Bauträger, Baubetreuer, Wohnimmobilienverwalter, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,

Einsatz von Sprachmodellen

Eine KI hat die wiederkehrenden Sätze auf den Seiten formuliert, die Ratgeber und das Glossar mitgeschrieben, Quellen gesucht und die Bilder erzeugt. Die Texte werden vor der Veröffentlichung gelesen. Name, Adresse und Kontaktdaten der Hausverwaltungen stammen dagegen unverändert aus OpenStreetMap. Sie verarbeitet ein festes Programm und keine KI.

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Stand dieser Angaben: 26. September 2026.