Hausverwaltungen

Glossar

Berufshaftpflichtversicherung der Hausverwaltung

Die Berufshaftpflichtversicherung einer Hausverwaltung zahlt, wenn die Verwaltung bei der Arbeit einen finanziellen Schaden verursacht. Sie muss mindestens 500.000 Euro je Schadenfall und 1.000.000 Euro für alle Schadenfälle eines Jahres abdecken.

Begriff
Berufshaftpflichtversicherung der Hausverwaltung
Stand
26. September 2026

Was dahinter steckt

Die 500.000 und 1.000.000 Euro sind Mindestwerte, eine höhere Summe ist also möglich. Die Versicherung muss außerdem bei einem Versicherer abgeschlossen sein, der in Deutschland zum Geschäft zugelassen ist. Ohne den Nachweis dieser Versicherung bekommt eine Hausverwaltung keine Erlaubnis.

Die Versicherung deckt finanzielle Schäden aus der Arbeit als Hausverwaltung, etwa wenn eine Frist verpasst wird und der Eigentümergemeinschaft dadurch Geld verloren geht. Sie greift auch, wenn Mitarbeiter oder andere Helfer den Fehler machen und die Hausverwaltung dafür einstehen muss. Helfer, die selbst eine solche Versicherung abschließen müssen, sind davon ausgenommen.

Die Berufshaftpflichtversicherung hat mit der Gebäudeversicherung des Hauses nichts zu tun. Wenn die Eigentümer eine Hausverwaltung bestellen wollen, lassen Sie sich den Versicherungsnachweis zeigen und prüfen Sie, ob die Summen mindestens diese Werte erreichen.

Die Versicherung darf Schäden ausschließen, wenn die Hausverwaltung wissentlich eine Pflicht verletzt. Außerdem kann vereinbart sein, dass mehrere zusammenhängende Fehler bei derselben Verwaltung als ein einziger Schadenfall zählen. Dann steht dafür nur die Summe für einen Schadenfall zur Verfügung.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. Paragraf 15 MaBV, Umfang der Versicherung, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,

Einsatz von Sprachmodellen

Eine KI hat die wiederkehrenden Sätze auf den Seiten formuliert, die Ratgeber und das Glossar mitgeschrieben, Quellen gesucht und die Bilder erzeugt. Die Texte werden vor der Veröffentlichung gelesen. Name, Adresse und Kontaktdaten der Hausverwaltungen stammen dagegen unverändert aus OpenStreetMap. Sie verarbeitet ein festes Programm und keine KI.

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Stand dieser Angaben: 26. September 2026.