Hausverwaltungen

Glossar

Bauliche Veränderungen am Gemeinschaftseigentum

Eine bauliche Veränderung ist eine Maßnahme am gemeinsamen Eigentum, die über die normale Instandhaltung hinausgeht, zum Beispiel eine Ladestation für Elektroautos. Wer sie bezahlt, hängt vor allem davon ab, wer sie verlangt hat und wie viele Eigentümer dafür gestimmt haben.

Begriff
Bauliche Veränderungen am Gemeinschaftseigentum
Stand
26. September 2026

Was dahinter steckt

Gemeinschaftseigentum ist alles am Haus, was nicht zu einer einzelnen Wohnung gehört, zum Beispiel das Dach und das Treppenhaus. Erlauben die Eigentümer einem einzelnen Eigentümer eine bauliche Veränderung oder führt die Eigentümergemeinschaft sie auf sein Verlangen aus, zahlt er sie allein. Nur er hat dann auch den Nutzen davon. Lassen Sie sich zum Beispiel eine Ladestation für Ihr Elektroauto erlauben, tragen Sie die Kosten und nutzen sie allein. Wer später mitnutzen will, kann das unter Umständen gegen einen angemessenen Ausgleich verlangen.

Alle Eigentümer zahlen nach ihrem Anteil am gemeinsamen Eigentum in zwei Fällen. Im ersten Fall haben mehr als zwei Drittel der abgegebenen Stimmen und zugleich die Hälfte aller Anteile im Haus dafür gestimmt, und die Kosten sind nicht unverhältnismäßig hoch. Im zweiten Fall macht sich die Maßnahme in angemessener Zeit selbst bezahlt, sie amortisiert sich also.

Bei allen anderen baulichen Veränderungen zahlen nur die Eigentümer, die dafür gestimmt haben. Sie tragen die Kosten nach ihrem Anteil und haben dafür anteilig den Nutzen.

Die Eigentümer können auch eine andere Verteilung von Kosten und Nutzen beschließen. Wer nach den gesetzlichen Regeln keine Kosten tragen muss, dem darf ein solcher Beschluss aber keine Kosten auferlegen.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. Paragraf 21 WEG, Bauliche Veränderungen, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,

Einsatz von Sprachmodellen

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Stand dieser Angaben: 26. September 2026.