Glossar
Was die Eigentümer per Beschluss regeln dürfen
Die Eigentümer regeln per Beschluss, wie das Haus verwaltet und genutzt wird, soweit nichts anderes vereinbart ist. Dazu gehören zum Beispiel die Hausordnung, Reparaturen und Versicherungen.
- Begriff
- Was die Eigentümer per Beschluss regeln dürfen
- Stand
- 26. September 2026
Was dahinter steckt
Ein Beschluss ist eine Entscheidung der Eigentümer, die in der Regel mit Mehrheit in der Versammlung fällt. Das Gesetz nennt dazu zum Beispiel eine Hausordnung und die Instandhaltung des gemeinsamen Eigentums. Auch eine angemessene Versicherung des Gebäudes zum Neuwert gehört dazu, außerdem eine Haftpflichtversicherung für Schäden, die vom Haus und Grundstück ausgehen.
Ebenso gehören das Hausgeld und die Rücklage dazu. Das Hausgeld ist die Vorauszahlung, die jeder Eigentümer für die Kosten des Hauses und für die Rücklagen leistet. Die Instandhaltungsrücklage, im Gesetz Erhaltungsrücklage genannt, ist Geld, das die Gemeinschaft für spätere Reparaturen ansammelt. Sie soll angemessen sein.
Auch die Bestellung eines zertifizierten Verwalters gehört dazu, also eines Verwalters mit bestandener Prüfung vor der Industrie- und Handelskammer. Eine Ausnahme gibt es für kleine Gemeinschaften mit weniger als neun Einheiten, in denen ein Eigentümer selbst verwaltet. Einheiten sind Wohnungen und andere Räume mit eigenem Eigentum. Dort gehört es nur dazu, wenn mindestens ein Drittel der Eigentümer einen zertifizierten Verwalter verlangt.
Was die Eigentümer schon verbindlich vereinbart haben, etwa in der Teilungserklärung, müssen sie nicht mehr beschließen. Die Teilungserklärung legt fest, was Ihnen allein und was allen gehört. Ein gültiger Beschluss gilt für alle Eigentümer, auch für die, die nicht dabei waren oder dagegen gestimmt haben. Er gilt, bis ein Gericht ihn für ungültig erklärt. Dagegen klagen kann jeder Eigentümer, aber nur innerhalb einer kurzen Frist. Lassen Sie sich beraten, bevor sie abläuft.
Quellen und Methodik
Quellen und Lizenzen
- Paragraf 19 WEG, Verwaltung und Benutzung durch Beschluss, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
Einsatz von Sprachmodellen
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Stand dieser Angaben: 26. September 2026.