Glossar
Aufgaben und Befugnisse des Verwalters
Der Verwalter darf und muss zwei Arten von Maßnahmen ohne Beschluss der Eigentümer treffen. Das sind Kleinigkeiten ohne erhebliche Verpflichtungen und alles, was nötig ist, um eine Frist zu wahren oder einen Nachteil abzuwenden.
- Begriff
- Aufgaben und Befugnisse des Verwalters
- Stand
- 26. September 2026
Was dahinter steckt
Zu den Kleinigkeiten gehört zum Beispiel, eine ausgefallene Lampe im Treppenhaus ersetzen zu lassen. Eine Frist wahren heißt etwa, gegen einen Bescheid der Stadt rechtzeitig Widerspruch einzulegen. Einen Nachteil abwenden heißt zum Beispiel, bei einem Rohrbruch sofort einen Handwerker zu rufen.
Wie klein eine Maßnahme sein muss, nennt das Gesetz nicht in Euro. Es kommt darauf an, wie bedeutsam sie ist und wie stark sie die Eigentümer bindet. Zweifeln Sie, ob eine Entscheidung des Verwalters noch klein war, fragen Sie ihn nach seiner Begründung und lassen Sie sich im Streitfall beraten.
Die Eigentümer können die Befugnisse des Verwalters per Beschluss, also durch Abstimmung, enger oder weiter fassen. Sie können ihm zum Beispiel erlauben, Aufträge bis zu einem festen Betrag ohne Rückfrage zu vergeben.
Für Größeres, etwa die Sanierung des Dachs, braucht der Verwalter einen Beschluss der Eigentümer. Ohne Beschluss darf er solche Vorhaben nicht allein in Auftrag geben. Über das gemeinsame Eigentum entscheiden die Eigentümer selbst, der Verwalter setzt um.
Quellen und Methodik
Quellen und Lizenzen
- Paragraf 27 WEG, Aufgaben und Befugnisse des Verwalters, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
Einsatz von Sprachmodellen
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Stand dieser Angaben: 26. September 2026.