Hausverwaltungen

Glossar

Wirtschaftsplan, Jahresabrechnung und Vermögensbericht

Wirtschaftsplan, Jahresabrechnung und Vermögensbericht sind die drei Finanzunterlagen, die der Verwalter jedes Jahr für die Eigentümergemeinschaft erstellt. Der Plan nennt die erwarteten Einnahmen und Ausgaben, die Abrechnung die Zahlen nach Jahresende und der Bericht den Stand der Rücklagen.

Begriff
Wirtschaftsplan, Jahresabrechnung und Vermögensbericht
Stand
26. September 2026

Was dahinter steckt

Den Wirtschaftsplan stellt der Verwalter jeweils für ein Kalenderjahr auf. Er enthält die voraussichtlichen Einnahmen und Ausgaben. Auf dieser Grundlage beschließen die Eigentümer das Hausgeld. Das ist die Vorauszahlung, die jeder Eigentümer für die Kosten des Hauses und für die Rücklagen leistet. Zu den Rücklagen zählt die Instandhaltungsrücklage, im Gesetz Erhaltungsrücklage genannt. Das ist Geld, das die Gemeinschaft für spätere Reparaturen ansammelt.

Nach Ablauf des Kalenderjahres erstellt der Verwalter die Jahresabrechnung. Sie rechnet den Wirtschaftsplan ab und zeigt, was das Haus in dem Jahr eingenommen und ausgegeben hat. Reichte das Hausgeld nicht, beschließen die Eigentümer eine Nachzahlung. Sie können auch das beschlossene Hausgeld anpassen.

Der Vermögensbericht kommt ebenfalls nach Jahresende. Er zeigt den Stand der Rücklagen und listet das wesentliche Vermögen der Gemeinschaft auf. Der Verwalter muss ihn jedem Eigentümer zur Verfügung stellen.

Über Wirtschaftsplan, Nachzahlung und Anpassung stimmen die Eigentümer ab. Wer einen Beschluss für falsch hält, kann dagegen klagen, dafür läuft aber nur eine kurze Frist. Holen Sie sich Rat, bevor sie abläuft.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. Paragraf 28 WEG, Wirtschaftsplan, Jahresabrechnung, Vermögensbericht, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,

Einsatz von Sprachmodellen

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Stand dieser Angaben: 26. September 2026.