Glossar
Anfechtungsklage gegen einen Beschluss der Eigentümerversammlung
Mit einer Anfechtungsklage lässt ein Eigentümer einen Beschluss der Eigentümerversammlung vom Gericht für ungültig erklären. Die Klage muss innerhalb eines Monats nach dem Beschluss erhoben und innerhalb von zwei Monaten begründet werden.
- Begriff
- Anfechtungsklage gegen einen Beschluss der Eigentümerversammlung
- Stand
- 26. September 2026
Was dahinter steckt
Verklagen müssen Sie die Eigentümergemeinschaft, nicht einzelne Nachbarn und nicht die Hausverwaltung. Die Hausverwaltung muss allen Eigentümern unverzüglich mitteilen, dass jemand geklagt hat. Das Urteil gilt für alle Eigentümer, auch für die, die nicht am Prozess beteiligt waren.
Die Monatsfrist läuft ab dem Tag, an dem der Beschluss gefasst wurde, nicht erst ab dem Tag, an dem Sie das Protokoll erhalten. Nach Ablauf der Frist lässt sich der Beschluss nicht mehr anfechten, auch wenn er Fehler hat. Eine Ausnahme gibt es nur, wenn Sie die Frist ohne eigenes Verschulden versäumt haben.
Ein nichtiger Beschluss hat von Anfang an keine Wirkung. Seine Nichtigkeit lassen Sie mit einer Nichtigkeitsklage vom Gericht feststellen, und für diese Klage nennt das Gesetz keine Frist. Lassen Sie sich beraten, ob ein Beschluss nur anfechtbar oder sogar nichtig ist.
Unterbleibt ein notwendiger Beschluss ganz, kann das Gericht auf Klage eines Eigentümers den Beschluss selbst fassen.
Quellen und Methodik
Quellen und Lizenzen
- Paragraf 44 WEG, Klagebefugnis; Verfahren, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
- Paragraf 45 WEG, Fristen der Anfechtungsklage, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
Einsatz von Sprachmodellen
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Stand dieser Angaben: 26. September 2026.