Was darf eine Hausverwaltung pro Wohnung kosten?
Aufgaben einer WEG-Verwaltung
Jede Hausverwaltung einer Eigentümergemeinschaft stellt jedes Jahr einen Wirtschaftsplan auf, rechnet nach Jahresende ab und berichtet über die Rücklage. Dazu lädt sie mindestens einmal im Jahr zur Versammlung ein, mit mindestens 3 Wochen Vorlauf. Ohne Beschluss darf sie nur Kleines und Eiliges erledigen.
6 Dinge, die Sie vor dem Vergleich wissen sollten
- Die Spanne der Verwalterentgeltstudie 2026 gilt für den Grundpreis je Wohnung und Monat, mit Mehrwertsteuer.
- Kleine Gemeinschaften mit bis zu 10 Wohnungen liegen am oberen Rand, Gemeinschaften mit mehr als 99 Wohnungen rund 38 Prozent darunter.
- Steht im Angebot der Zusatz zuzüglich Mehrwertsteuer, wählen Sie im Rechner ohne Mehrwertsteuer. Er rechnet dann 19 Prozent dazu.
- Klären Sie im Angebot, was als Einheit zählt: nur die Wohnungen oder auch Garagen und Stellplätze. Der Rechner nimmt die Zahl, die Sie eintragen.
- Wirtschaftsplan (der Plan für Einnahmen und Ausgaben des Jahres), Jahresabrechnung und Vermögensbericht gehören zu den Pflichtaufgaben jeder Hausverwaltung. Taucht eine davon im Angebot als Extra auf, fragen Sie nach, warum.
- Für die Vergütung gibt es keine Gebührenordnung. Der Rechner vergleicht Ihr Angebot mit der Spanne einer Verbandsstudie und nicht mit einem erfundenen Marktpreis.
6 Aufgaben, die jede Hausverwaltung erledigen muss
Diese Aufgaben schreibt das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) jeder Hausverwaltung einer Eigentümergemeinschaft vor. Wer Angebote vergleicht, prüft zuerst, ob eine davon im Angebot als Extra berechnet wird, und fragt nach, warum.
| Aufgabe | Was dazugehört |
|---|---|
| Wirtschaftsplan aufstellen | Der Plan für das Kalenderjahr: Was die Gemeinschaft voraussichtlich einnimmt und ausgibt und wie viel in die Rücklage fließt. |
| Jahresabrechnung erstellen | Nach Jahresende, mit den tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben. Danach beschließen die Eigentümer über Nachzahlungen oder neue monatliche Vorschüsse. |
| Vermögensbericht erstellen | Ebenfalls nach Jahresende, mit dem Stand der Rücklage und dem wesentlichen Vermögen der Gemeinschaft. Jeder Eigentümer bekommt ihn. |
| Versammlung einberufen und leiten | Mindestens einmal im Jahr, schriftlich oder per E-Mail und mit mindestens 3 Wochen Vorlauf. Den Vorsitz führt die Hausverwaltung, wenn die Eigentümer nichts anderes beschließen. |
| Kleines und Eiliges ohne Beschluss erledigen | Ohne Beschluss darf die Hausverwaltung Kleinigkeiten erledigen, die nicht viel kosten, und Eiliges, das eine Frist wahrt oder einen Schaden abwendet. Alles andere entscheiden die Eigentümer. |
| Beschlüsse der Eigentümer umsetzen | Die Eigentümer können die Befugnisse der Hausverwaltung per Beschluss einschränken oder erweitern. Was im Vertrag extra berechnet wird, klären Sie vor der Bestellung. |
Woher die Vergleichsspanne stammt
Die Verwalterentgeltstudie 2026 nennt durchschnittliche Grundpreise zwischen 29,75 und 47,60 Euro je Wohnung und Monat, brutto, also mit Mehrwertsteuer. Kleine Gemeinschaften mit bis zu 10 Wohnungen liegen am oberen Rand, Gemeinschaften mit mehr als 99 Wohnungen rund 38 Prozent darunter. Das ist keine Gebührenordnung, sondern eine jährliche Befragung mehrerer hundert Verwaltungsunternehmen. Der Rechner ordnet Ihr Angebot in diese Spanne ein und ersetzt keinen Vergleich mit echten Angeboten für Ihre Gemeinschaft. Andere Zahlen zur Vergütung, die sonst genannt werden, sind meist nicht erhoben, sondern abgeschrieben. Sie stehen deshalb hier nicht.
Was dieses Werkzeug nicht leistet
Das Werkzeug rechnet Ihr Angebot um und ordnet es in die Spanne einer Verbandsstudie ein. Es prüft weder Ihren Vertrag noch die Leistungen im Angebot und sagt nicht, ob ein Preis für Ihre Gemeinschaft angemessen ist oder ob eine Abrechnung stimmt. Das darf nur eine Rechtsanwältin oder ein Rechtsanwalt für Ihren Einzelfall. Die Angaben haben den Stand vom 26. September 2026.
Woher die Zahlen stammen
- Verwalterentgeltstudie 2026: durchschnittliche Basissätze der WEG-Verwaltung je nach Größe der Anlage zwischen 29,75 und 47,60 Euro brutto je Einheit und Monat, Anlagen mit mehr als 99 Einheiten rund 38 Prozent unter dem Niveau von Anlagen mit bis zu zehn Einheiten. Erhebung unter mehreren hundert Verwaltungsunternehmen, erstellt vom Center for Real Estate Studies (CRES) im Auftrag von IVD Immobilienverband Deutschland und BVI Bundesfachverband der Immobilienverwalter, veröffentlicht am 22. April 2026, zur Quelle, abgerufen am 26. September 2026.
- UStG § 12 Absatz 1: Die Steuer beträgt für jeden steuerpflichtigen Umsatz 19 Prozent der Bemessungsgrundlage, zur Quelle, abgerufen am 26. September 2026.
- WEG § 24: Einberufung der Versammlung mindestens einmal im Jahr, Einberufung auf Verlangen von mehr als einem Viertel der Wohnungseigentümer, Ladungsfrist von mindestens drei Wochen, Einberufung in Textform, zur Quelle, abgerufen am 26. September 2026.
- WEG § 27: Aufgaben und Befugnisse, Maßnahmen von untergeordneter Bedeutung und fristwahrende Maßnahmen ohne Beschluss, Einschränkung oder Erweiterung durch Beschluss, zur Quelle, abgerufen am 12. September 2026.
- WEG § 28: Wirtschaftsplan, Jahresabrechnung, Beschluss über Vorschüsse und Nachschüsse, Vermögensbericht mit Stand der Rücklagen nach Ablauf des Kalenderjahres, zur Quelle, abgerufen am 12. September 2026.
- RDG § 2: Begriff der Rechtsdienstleistung, Tätigkeit in konkreten fremden Angelegenheiten mit rechtlicher Prüfung des Einzelfalls, zur Quelle, abgerufen am 12. September 2026.