Hausverwaltungen

Kontakt zur Redaktion, nicht zu Ihrer Verwaltung

Dieses Formular geht an die Redaktion von Hausverwaltungenverzeichnis, nicht an eine Hausverwaltung. Sie melden hier eine veraltete Adresse oder eine Verwaltung, die es nicht mehr gibt. Auch Auskunft und Löschung Ihrer Daten verlangen Sie hier. Fragen zu Hausgeld, Nebenkosten oder Ihrem Verwaltervertrag beantworten wir nicht.

Wer antwortet

Betreiber
MADE-WITH.AI LTD
Antwortfrist bei DSGVO-Auskunft
ein Monat
Stand dieser Seite
6. Oktober 2026

Ihre Nachricht

Name der Hausverwaltung und Ort oder der Link zu ihrer Seite bei uns. Ihre eigene Wohnungsadresse brauchen wir nicht.

Was hat sich geändert? Etwa eine neue Anschrift, ein neuer Name nach einer Übernahme oder die Aufgabe des Büros. Als Beleg genügt ein Link auf die Website der Verwaltung.

Nur für die Antwort auf diese Meldung. Eine Auskunft nach Art. 15 DSGVO können wir ohne Rückadresse nicht erteilen.

Umgezogen, übernommen oder aufgegeben

Hausverwaltungen werden verkauft, zusammengelegt oder geben ihre Bestände ab. Dann passt der Name oder die Anschrift bei uns nicht mehr. Schreiben Sie uns, was heute gilt.

Genossenschaften und Wohnungsbaugesellschaften ordnen wir allein nach ihrem Namen ein. Ändert sich der Name, kann die Einordnung falsch werden. Auch das korrigieren wir nach Ihrem Hinweis.

Wir vergleichen Ihre Meldung mit OpenStreetMap und der Website der Verwaltung und ändern die Seite. Ist schon die Karte veraltet, erklären wir Ihnen, wie Sie den Eintrag dort anpassen. Beim nächsten vierteljährlichen Abgleich bleibt er dann richtig.

Auskunft und Löschung nach DSGVO

Betroffene Personen haben nach Art. 15 bis 17 DSGVO das Recht auf Auskunft, Berichtigung und Löschung. Dieses Formular ist der dafür vorgesehene Weg. Wir antworten innerhalb der gesetzlichen Frist von einem Monat.

Nennen Sie dazu die Hausverwaltung oder die Seite, auf der Ihre Daten stehen. Erst dann können wir prüfen, ob es Ihre Daten sind, und Ihnen antworten.

Rohrbruch, Heizungsausfall, Anfechtungsfrist

Bei einem Wasserschaden oder einer ausgefallenen Heizung ist Ihre eigene Hausverwaltung zuständig. Ihr Notdienst steht oft im Treppenhaus oder in den Unterlagen zur Wohnung. Wir können niemanden schicken.

Wollen Sie einen Beschluss der Eigentümerversammlung anfechten, haben Sie dafür einen Monat Zeit (§ 45 WEG). Die Klage geht an das Amtsgericht, eine Anwältin oder ein Anwalt hilft dabei. Eine Nachricht an uns hält die Frist nicht auf.

Telefon

Zu Verwalterverträgen, Hausgeld und Abrechnungen beraten wir niemanden am Telefon. Geschriebenes wird schneller gelesen und beantwortet als ein Anruf, und eine Korrektur braucht ohnehin den Bezug in Textform. Die Rufnummer des Anbieters steht im Impressum, wie es § 5 DDG verlangt.

Was mit Ihren Angaben geschieht

Wir verarbeiten Anliegen, Bezug, Nachricht und Ihre Adresse ausschließlich zur Bearbeitung dieser Meldung. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO, bei einer Auskunft nach Art. 15 DSGVO Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO. Nach Abschluss der Bearbeitung wird die Meldung gelöscht, soweit keine Aufbewahrungspflicht besteht.